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Anweisung zur Sicherung bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ 1986, Seite 6

Anweisung Nr. 3/86 zur Sicherung bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Vorführanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-17/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 6 (Anw. 3/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-17/86 1986, S. 6); 6 000435 Personenans immlungen im Gerichtsgebäude, insbesondere vor dem y.£XÜa.nd l UJDJp saal, feindlich- negative sowie provokatorisch-demonstrative Handlungen von Personen und andere gegen die Sicherheit und Ordnung im Gerichtsgebäude, im Verhandlungssaal oder v die Führung Angeklagt e r. bzwZeugen ge r ichte t e Ak,tiy i.ä tpn, sind zu dokumentieren und entsprechend der konkreten Lage durch Angehörige, Kräfte der DVP oder im Zusamir.enwirkemmit Kräften der DVP zu entfernen bzw. zu unterbinden. Dabei h äjt ein enges, abgestimmtes Zusammenwirken mit dem Vorsitzenden des Gerichtes zu erfolgen 7. Während der gerichtlichen Haupt Verhandlung sind die Würde des Gerichts zu achten und die Weisungen d'e's Vorsitzenden des Ger itbt's Zu beTblg'eh . ■ .- . Stehen diese Weisungen im Widerspruch zu dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des MfS hat der verantwortliche Vorführoffizier der. Vorsitzender, des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen und so zu handeln, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des MfS eingehalten werden. Über derartige Sachverhalte ist den Leitern der Abteilungen XIV zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den verantwortlichen Vorführoffizieren Meldung zu erstatten. 8. Diese Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. . , Rataizick Oberst I ■X Kopie AR 8;
Anweisung Nr. 3/86 zur Sicherung bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Vorführanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-17/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 6 (Anw. 3/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-17/86 1986, S. 6) Anweisung Nr. 3/86 zur Sicherung bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Vorführanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-17/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 6 (Anw. 3/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-17/86 1986, S. 6)

Dokumentation Stasi Anweisung 3/86 Vorführanweisung MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o008-17/86 1986; Anweisung Nr. 3/86 zur Sicherung bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Vorführanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-17/86, Berlin, 29.1.1986 (Anw. 3/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-17/86 1986, S. 1-6).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen gegen die und die anderen sozialistischen Staaten. Das ist vor allem auch zum Nachweis der subjektiven Tatumstände von größter Bedeutung.

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