Anweisung zur Sicherung bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ 1986, Seite 4

Anweisung Nr. 3/86 zur Sicherung bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Vorführanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-17/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 4 (Anw. 3/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-17/86 1986, S. 4);  000433 4 "Mit de-n B-evtre f f enden ist zu vereinbaren, wie ihr in der Untersuchungshaftanstalt verwahrtes Eigentum (Effekten) in ihren Besitz gelangt. " .* VA--“■*’* * v"- '\f ' V* . * v-vv *;V ’ ' '*r‘ ■" t,v * v-,-4'■' ** t: . V.* *.*' ,'V*. ‘■? 1. i- 3. Grundsätze zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung 3.1. Der verantwortliche Vorführoffizier ha5 sch vor Beginn des Transportes von Angeklagten bzw. Zaugih%u.le rieht liehen Hauptverhandlungen persönlich davon zu überzeugen, daß w% ***? - die für die qer ich1liebe Haup t verha ndlung erforderlichen Dokumente (Anklageschrift ,. Beschluß zur Er ö f fnung des ,ge.ri.c.h.t li ghjg .sind,,sw; - die Vernehmujpgfähigkeit der Angeklagten bzw. Zeugen gegeben ist und - sich ihr Äußeres, besonders ihr? Bekleidung* in ginür. der Würde de9 Gerichtg entsprechenden Zustand befindet. Ist der Gesundheitszustand der Angeklagten bzw. Zeugen bedenklich, ist medizinisches Personal zu konsultieren. Verzögert sich, durch medizinische Untersuchungen oder Behänd- lungen der vom Gericht bestimmte Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung, hat der Leiter der Abteilung XIV das zuständige Prozeßgericht davon rechtzeitig zu informieren. Bei Notwendigkeit ist mit dem zuständigen Leiter des medizinischen bjenstes däs MfS 2ü vereinbaren , daß Während dei' Dauer der gerrefvt liehen Haupt Verhandlung medizinisches. Personal, zum / Einsatz gebracht, wird. : * V ' ; * . y ’ . Bei Beanstandungen des Äußeren der Angeklagten bzw. - Zeugen. : i sind die erforderlichen Veränderungen in der Untersuchungshaft- vAv - a h s; t al-tvtf'v V~ v ; V 3:;-2 r Mährtii Chen-"All ge klagten 'bzw; ■Zeugen :sirrb- währ enidl des -/ * .* portes sowie im Gericbtsgebäude.bi.s zur Verwahrung im Weibliche Angeklagte bzw. Zeugen sind nicht zu fesseln. Vom Gerichtsgewahrsam bis zum Verhandlungssaal ist die Handfessel durch die Führungskette zu ersetzen. Angeklagten sind während der gerichtlichen Hauptverhandlung Handfesseln anzulegen, wenn dies vom Vorsitzenden des Gerichts bestimmt wird.;
Anweisung Nr. 3/86 zur Sicherung bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Vorführanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-17/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 4 (Anw. 3/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-17/86 1986, S. 4) Anweisung Nr. 3/86 zur Sicherung bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Vorführanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-17/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 4 (Anw. 3/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-17/86 1986, S. 4)

Dokumentation Stasi Anweisung 3/86 Vorführanweisung MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o008-17/86 1986; Anweisung Nr. 3/86 zur Sicherung bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Vorführanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-17/86, Berlin, 29.1.1986 (Anw. 3/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-17/86 1986, S. 1-6).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Straftat, insbesondere auch zu deren Verschleierung während und nach der Tat, Mittel und Methoden anwenden, die als Beweismittel in Form von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen qualifiziert wird. Um die objektiv vorhandenen Möglichkeiten, derartige Beweismittel zu finden und zu sichern, tatsächlich auszuschöpfen, ist es erforderlich; die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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