Anweisung zur Sicherung bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ 1986, Seite 3

Anweisung Nr. 3/86 zur Sicherung bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Vorführanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-17/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 3 (Anw. 3/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-17/86 1986, S. 3); ßStU 000442 WS MfS 0OÜ8-17/86 '' - Mitwirkung an d e r" f 1 nna 11 ung der ge setz] ich festgelegten Ladungsfrist, - allseitige Sicherung der Angeklagten bzw. Zeugen in der Unter--sgt wäb/r-end ihrer. Über- '‘*md- R ücTcf dHrting xuf s; bzw. ‘von der gericht1ichen Hauptverhand1ung sowie im Gerichtsgebäude . 2. Aufgaben der verantwortlichen Vorführoffiziere Die verantwortlichen Verführeffi z%#he haben bei den gerichtlichen Hauptverhandlungen; zü.„gewäh,r l.ei s t en , ■ -' die unmittelbare Sicherung der Angeklagten bzw. Zeugen, beginnend mit deren Übernahme; in der Unterr.uchunqshaftflnatalt, während der Dauer der gerichtlichen Hauptverhandlung und des Transports und.endend mit der Übergabe an die Untersuchungshaft ans t alt nach Abscnluß des Verhandlungstages bzw. nach der Urteilsverkündung, - den termingemäßen Transport der Angeklagten bzw. Zeugen zur gerichtlichen Hauptverhandlung und ihrer Vorführung vor Gericht, - eine stabile Nachrichtenverbindung zur Untersuchungshaftanstalt, .7 A *' V * ■ die sichere Bewachung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Angeklagten bzw. Zeugen während der HauptVerhandlung und-in den V e r h a n d 1 u n g s p a u s e h im Gerichtsgewahrsam, -di e Fest leguhg der 5 i.c he rung s- und Aufgabenbereiche sowie .der ■ J.pMt.jp.ud.e-xung-, -AmAeit'dh'g Umd A,Ko-nt;tb'11-8 ’ der‘‘2'ut- 5icbäriirt g ‘ : d.er. ger i.gh11 ieben. Bau.pt vexhandlun-g eingesetzten Vor füht-of-fiziere "und weiteren Sicherungskräfte, das aüfgpbenbezogene Zusammenwirken mit dem Vorsitzenden des Gerichts, und weiteren Prpzeßb e.te.i.i.9jtlejTVf- : - tuellet Fahndüngsuhterlagen sowie die Einleitung Von operativen Sofortmaßnahmen bei Fluchten und Fluchtversuchen, Suiziden und Suizidversuchen, Gefangenenbefreiungen, provokatorisch-demonstrativen Handlungen und anderen gegen die Sicherheit und Ordnung gerichteten Aktivitäten von Anqeklay-r terr, Zeugeh bZw . " we i t er eh Persbnen . Bei Freispruch von.Angeklagten oder Verurteilung auf Bewährung durch das Gericht hat der verantwortliche Vorfuhroffizier Angeklagte bzw . Ve ruf te il.te so foF t- au f ' fr ei e n Fuß zu setzen, sofern nicht durch den Staatsanwalt eine erneute vorläufige Festnahme angeordnet wird. * ■ ’ !;
Anweisung Nr. 3/86 zur Sicherung bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Vorführanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-17/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 3 (Anw. 3/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-17/86 1986, S. 3) Anweisung Nr. 3/86 zur Sicherung bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Vorführanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-17/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 3 (Anw. 3/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-17/86 1986, S. 3)

Dokumentation Stasi Anweisung 3/86 Vorführanweisung MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o008-17/86 1986; Anweisung Nr. 3/86 zur Sicherung bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen durch Angehörige der Abteilungen ⅩⅣ, Vorführanweisung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-17/86, Berlin, 29.1.1986 (Anw. 3/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-17/86 1986, S. 1-6).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der operativen Bearbeitung erlangten Ergebnisse zur Gestaltung eines Anlasses im Sinne des genutzt werden. Die ursprüngliche Form der dem Staatssicherheit bekanntgewordenen Verdachtshinweise ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Spezialeinheiten imperialistischer Armeen in der BRD. Es kommt dabei besonders auf die Aufklärung und Verhinderung der subversiven, gegen die und andere sozialistische Länder gerichteten Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise ihrer Erlangung zu gewährleisten. Schutz der Quellen hat grundsätzlich gegenüber allen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen sowie gesellschaftlichen Organisationen zu erfolgen.

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