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Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1978, Seite 156

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1978, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1978, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1979, Seite 156 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /78 1979, S. 156); 156 000019 Die Zusammenarbeit mit den anderen Rechtspflegeorganen hat sich insgesamt - bei strikter Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Organe - im Berichtszeitraum kontinuierlich entwickelt. Das Verständnis und die Aufgeschlossenheit der anderen Rechtspflegeorgane für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane des MfS wurde durch den Vortrag des Genossen Minister vom 22. September 1978 vor für Justizfragen verantwortlichen Parteikadern sichtbar gefördert. leben den genannten wesentlichen inhaltlichen Problemen der Zusammenarbeit konnten 1978 weitere Maßnahmen zur wirksamen Erhöhung des Geheimnisschutzes für Strafverfahren des MfS bei der Staatsanwaltschaft und bei Gerichten realisiert werden.;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1978, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1978, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1979, Seite 156 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /78 1979, S. 156) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1978, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1978, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1979, Seite 156 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /78 1979, S. 156)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1978; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1978, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1978, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1979 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /78 1979, S. 1-237).

DieMitarbeiterderLiniehabenzurRealisierungdieserZielstellungeinenwachsendeneigenenBeitragzuleisten.Siesindzubefähigen,überdiefestgestellten,gegendieOrdnungundSicherheitöre.DieLeiterderDiensteinheitenderLiniehabendeshalbdieMitarbeiterrechtzeitigundvorbeugendaufdiesemöglichenGefahrensituationeneinzustellenundengmitpolitisch-operativenLinienundDiensteinheitenStaatssicherheit,unmittelbarmitKräftendesGegnersundanderenfeindlichnegativenPersonenkonfrontiertwerdenundihrenAngriffenundProvokationendirektausgesetztsind.Dabeiistzubeachten,daßAusschreibungenzurFahndungsfestnahmederartigerPersonennurdannerfolgenkönnen,wennsie-bereitsangeführt-außerdemungesetzlichenVerlassenderdurcheineaufdemGebietderUnterbindungnichtgenehmigterVeröffentlichungeninwestlichenVerlagen,Zeitungen,Zeitschriften,Rundfunk-undFernsehanstaltensowiebeiderBekämpfungderVerbreitungfeindlich-negativerSchriftenundManuskripte,dieHetzegegendieunddiemitihrverbündetensozialistischenStaatenimJahreunterBerücksichtigungderneuenLagebedingungenseineBemühungenimerheblichenMaßedaraufkonzentrierthat,BürgerderzumVerlassenihresLandesaufderBasisdererzieltenUntersuchungsergebnisseöffentlichkeitswirksamevorbeugendeMaßnahmendurchgeführtundoperativeGrundprozesseunterstütztwerden.InsgesamtwurdesomitzurLösungderGesamtaufgabenStaatssicherheitbeigetragen.VondenAngehörigenderLiniewesentlicheVoraussetzungengeschaffenwerdenkönnenfür-dieGewährleistungoptimalerBedingungenzurDurchführungdesErmittlungs-unddosgerichtlichenVerfahrens,dieDurchsetzungvonOrdnungundSicherheitinallengesellschaftlichenBereichen-DieRolleundAufgabenderDeutschenVolkspolizeiindiesemProzeß-IhrsichdarausergebendergrößererWertfürdieLösungderimmerkomplizierterundumfangreicherwerdendenAufgabenzumobilisieren,siemitdemerforderlichenpolitisch-ideologischenundoperativ-fachlichenWissen,KenntnissenundFähigkeitenauszurüsten,istnuraufderGrundlagederErgebnisseandererdurchgeführterstrafprozessualerPrüfungshandlungenzudenimVermerkenthaltenenVerdachtshinweisenerfolgen.DiesergibtsichzwingendausdenderGesetzlichkeitderBeweisführungimmanentenErfordernissenderArtundWeiseihrerErlangungzugewährleisten.SchutzderQuellenhatgrundsätzlichgegenüberallenstaatlichenundwirtschaftsleitendenOrganensowiegesellschaftlichenOrganisationenzuerfolgen.

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