Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1978, Seite 145

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1978, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1978, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1979, Seite 145 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /78 1979, S. 145);  tWD8 14s V* Bei den wegen Staatsverbrechen eingeleiteten und dem Staatsanwalt' zur Anklageerhebung übergebenen Ermittlungsverfahren entsprach bei 84,2 % der Abschluß- dem Einleitungstatbestand. Bei weiteren 10, 4 % konnten andere Staatsverbrechen nachgewiesen werden und nur bei 5)4 % bestätigte sich der Verdacht eines Staatsverbrechens nicht, sondern es lagen nur Straftaten der allgemeinen Kriminalität vor. Im Jahre 1978 konnten 85,4 .-% der untersuchten Vorkommnisse geklärt und die Bearbeitung abgeschlossen werden. Damit hat sich die Aufklärungsquote wie folgt entwickelt: Die Zahl der in der Untersuchungstätigkeit erarbeiteten Wer-ist-Yifer-Materialien entwickelte sich folgendermaßen: Bedeutsamer als die um 1000 gestiegene absolute Zahl ist die Tatsache, daß die Wirksamkeit der Arbeit an der Klärung der Frage "Wer ist 7/er?” gestiegen ist. Das ergibt sich vor allem daraus, daß dieseshöhere Ergebnis bei einem um 20 % geringeren Vorgangsanfall erzielt werden konnte. Knapp 3000 der erarbeiteten Materialien (27 %) betraf Personen aus dem Operationsgebiet und 8000 der Materialien (73 %~) Personen aus der DDR. 1976 1977 1978 86,0 % 87,7 % 85,4 % 1976 1977 1978 7000 10000 11000;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1978, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1978, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1979, Seite 145 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /78 1979, S. 145) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1978, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1978, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1979, Seite 145 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /78 1979, S. 145)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1978; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1978, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1978, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1979 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /78 1979, S. 1-237).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen. Stets sind die Dugendpolitik der Partei und die Befehle und Weisungen stellen die entscheidende und einheitliche Handlungsgrundlage dar Planung, Leitung und Organisierung der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit dar. Sie richten die Vorbeugung auf die für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Entschließung des Parteitages der Partei zum Bericht des Zentralkomitee Dokumente des Parteitages der Partei Vorlesungen und Schrillten der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei . Mielke, Referat auf der Parteiaktivtagung der Parteiorganisation Staatssicherheit zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Vortrag des Ministers vor Mitarbeitern für der Parteisekretären der Bezirksstaatsanwaltschaften, Bezirksgerichte am Vortrag des Ministers vor Politorganen der und der anderen Organe des. dl., Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - sowie die Ausführungen unter, zur Anwendung des StG als Grundlage für das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Unterbringung und die Betreuung bei stationärer Behänd lung. Zugleich ist feststellbar, daß der Gegner bei seinem subversiven Vorgehen die Bedürfnisse, Interessen und Gewohnheiten bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in den Staaten der sozialistischen Gemeinschaft beweisen, daß es sich dabei um einen historisch längeren und vielschichtigen Prozeß handelt.

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