Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1976, Seite 186

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1976, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1976, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1977, Seite 186 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /76 1977, S. 186); J 000848 Darüber hinaus wurden eine Vielzahl der verschiedensten , j Einze1Vorkommnisse von örtlicher Bedeutung geprüft und untersucht ! . $ l Im Ergebnis der Vorkommnisprüfung und -Untersuchung haben die genannten Referate selbständig 285 Täter (1975: 135) und gemeinsam mit der Deutschen Volkspolizei weitere 133 Täter (1975: 167) ermittelt Gegen diese insgesamt 4-18 Täter (1975: 302) wurden seitens j der Volkspolizei und in Einzelfällen durch die Linie IX. I Ermittlungsverfahren eingeleitet bzw. differenziert Ordnungsstrafe Disziplinär oder Erziehungsmaßnahmen durchgeführt. e ' ! I Y/eitere Ergebnisse dieser operativen Arbeit der genannten Referate bestanden in folgendem: { - Gemeinsam mit anderen operativen Diensteinheiten wurden eine große Zahl differenzierter Maßnahmen eingeleitet und durchgeführt, um festgestellte verbrechensbegünstigende i Umstände sowie andere Mängel und Mißstände zu überwinden. - i - Es wurden die vorhandenen Möglichkeiten genutzt, den . Klärungsprozeß "Wer ist Y/er?" zu unterstützen. Die genannten Referate haben 26,50 % (1975: 24,6 %) der dazu aufbereiteten Materialien d.er gesamten Linie Untersuchung erarbeitet. - Bei 26,56 % (1975: 29,6 %) der Personen, die insgesamt von der Linie IX anderen operativen Linien und Diensteinheiten zur operativen Nutzung empfohlen wurden, basieren diese Vorschläge auf Arbeitsergebnissen dieser Referate.;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1976, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1976, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1977, Seite 186 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /76 1977, S. 186) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1976, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1976, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1977, Seite 186 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /76 1977, S. 186)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1976; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1976, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1976, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1977 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /76 1977, S. 1-238).

Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist zugleich festzustellen, daß ein nicht zu unterschätzender Teil der Personen - selbst Angehörige der bewaffneten Kräfte - die Angriffe auf die Staatsgrenze der mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann. Auf der Grundlage dieser Analyse sind die weiteren Maßnahmen zum Erreichen der politisch-operativen Zielstellung festzulegen Soweit nicht die Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der zulässigen strafprozessualen Tätigkeit zustande kamen. Damit im Zusammenhang stehen Probleme des Hinüberleitens von Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz in strafprozessuale Maßnahmen.

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