Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1976, Seite 175

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1976, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1976, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1977, Seite 175 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /76 1977, S. 175);  000038 Das hangt damit zusammen, daß - zum Zeitpunkt der Zuführung, Festnahme oder Verhaftung über die überwiegende Mehrzahl der Täter, ihre Persönlichkeit ihre Straftaten und andere operativ relevante Pakten keine operativen Erkenntnisse Verlagen öder nur solche, die für die Erzielung der Aussagebereitschaft nicht verwertbar waren,so daß die Untersuchungen ohne genügende Sach - und Sachverhaltskenntnis begonnen werden mußten und es nicht immer möglich war, die effektivste taktische Variante rechtzeitig zu erkennen und anzuwenden; - bei der Mehrzahl der Untersuchungsführer und Dienstfunktio- näre keine praktischen Erfahrungen Vorlagen, so daß erst nach den geeigneten Mitteln und Methoden gesucht werden mußte. w' r- Weitere Reserven, die Vernehmungstätigkeit zu qualifizieren bestehen vor allem in folgendem: - Den Untersuchungsführern ist noch besser die Dialektik von Objektivität in der Untersuchungsarbeit und kämpferischer Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten bewußt zu machen. - Es ist verstärkt zu sichern, daß vernehmungstaktische Konzeptionen nicht nur in Schwerpunktvorgängen erarbeite!; werden, daß sie ausdauernd und diszipliniert durchgesetzt werden und ihre Wirksamkeit nicht durch ungerechtfertigte Intervalle zwischen den Vernehmungen beeinträchtigt wird. - Die Untersuchungsführer sind noch besser zu befähigen, sich richtig auf den einzelnen Beschuldigten und seine Psyche einzustellen und in jeder Situation richtig zu reagieren. - Die Sachkenntnisse der Untersuchungsführer sind zielgerichteter zu erhöhen, vor allem sind für diese Zwecke Beratungen im Referat und die individuelle Anleitung besser zu nutzen.;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1976, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1976, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1977, Seite 175 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /76 1977, S. 175) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1976, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1976, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1977, Seite 175 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /76 1977, S. 175)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1976; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1976, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1976, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1977 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /76 1977, S. 1-238).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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