Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1976, Seite 130

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1976, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1976, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1977, Seite 130 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /76 1977, S. 130);  000130 Der Beschuldigte (Berufsunteroffizier der l'Teubrandenburg) verließ eit den Ziel ewa 11sanen Grenzdurchbruchs über die CSSR nach der BPD am 18. 6. 1976 während seines 48stündigen Wachdienstes unter Mitnahme der ihm für die Dienstverrichtung ausgehändigten MPi mit 30 Schuß Munition und unter Ausnutzung seiner Kenntnisse über die Unzulänglichkeiten in der Durchführung des Wachdienstes seitens anderer HVA-Angehöriger den für ihn bestimmten Aufenthaltsort. Als er zweieinhalb Stunden später aufgrund von Hinweisen der Bevölkerung festgenommen werden konnte, war sein Pehlen in der Einheit noch nicht bemerkt worden. Durch ungenügende Beachtung des Persönlichkeitsbildes des 1972 und 1973 wegen versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts vorbestraften und noch während der im Zusammenhang mit einer 1975 begangenen kriminellen Straftat ausgesprochenen Bewährungszeit zur NVA einberufenen (Soldat im Grundwehrdienst, ■■■■■PRelzow, Kreis Anklam) kam es zum Einsatz deeschuldigten als Wachposten. Unter Ausnutzung seines Wachdienstes und in Kenntnis mangelhafter Kontrolle der Wachposten durch die Verantwortlichen verließ JHHPam 5.10.1976 unter Mitnahme seiner von ihm in schußbereiten Zustand versetzten MPi mit Munition das MVA-Objekt in Richtung Ostseeküste, wobei er die An7;endung der Waffe gegen Fahndungs- und Grenzsicherungskräfte einkalkuliert hatte. Da während der gesamten Nachtwache keine Kontrollen der Posten erfolgten, erlangte JUI einen erheblichen zeitlichen Vorsprung gegenüber eingeleiteten Fahndung3-maßnahmen. Zwei weitere Beschuldigte,) 'und) Brandenburg) bereiteten ihre Fahnenflucht mit Waffengewalt vor, indem sie sich während des Waffenreinigens und ihrer dabei getroffenen Feststellungen über die nicht ordnungsgemäße Nachweisführung der ausgegebenen Waffen in den Besitz je einer Pistole mit Magazin brachten. Kopie AR 8;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1976, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1976, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1977, Seite 130 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /76 1977, S. 130) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1976, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1976, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1977, Seite 130 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /76 1977, S. 130)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1976; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1976, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1976, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1977 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /76 1977, S. 1-238).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung - vom Streit. Der Minister für. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von Auslandsreisen führender Repräsentanten sind durch die zuständigen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit konkrete Koordinierungsfestlegungen zu deren Schutz zu treffen. Unter besonderen politischen und politisch-operativen Bedingungen haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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