Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1980, Seite 67

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1980, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1980, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) 014-660/80, Berlin 1980, Seite 67 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ GVS 014-660/80 1980, S. 67); ',7 vefmemu 00 006 7 Sanktionen entziehen. In 3 Fällen wurde der unmittelbare Einfluß der Verbrechen des Doppelmörders WEIMHOLD auf die Entschlußfassung zur Fahnenflucht festgestellt. Im Berichtszeitraum wurden weitere Ermittlungsverfahren gegen Armeeangehörige wegen Verrats militärischer Geheimnisse, Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik, Entwendung und Vernichtung von Waffen und Munition, Veruntreuung materieller und finanzieller Mittel, grober Verletzung von Dienstvorschriften sowie Mißhandlung und Nötigung anderer Armeeangehöriger bearbeitet. Hervorzuheben ist die in der Dienststelle der LSK/LV Trollenhagen, Richtfunkturm Neubrandenburg-Datzeberg am 28. 4. 1980 nach übermäßigem Alkoholgenuß durch im DHS eingesetzte Armeeangehörige erfolgte Zerstörung kampftechnischer Anlagen durch Schußwaffenanwendung und Brandlegung sowie anschließende vorsätzliche Tötung eines Offiziers der NVA. Zur Überwindung der im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen in. verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen bzw. Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der HA I und im Zusammenwirken mit der Militärstaatsanwaltschaft Auswertungsmaßnahmen in den betreffenden Truppenteilen durchgeführt. So wurden insbesondere in Auswertung schwerwiegender Vorkommnisse in den Einheiten der LSK/LV, Dienststelle Trollenhagen und der 3. LVD, Feldflugplatz Garz/Usedom (Entwendung einer MPi "Kalaschnikow" - begünstigt durch unkontrolliertes Betreten des Objektes durch Zivilpersonen) sowie im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes 1 Burg umfangreiche Maßnahmen ur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet. Kopie ARS;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1980, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1980, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) 014-660/80, Berlin 1980, Seite 67 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ GVS 014-660/80 1980, S. 67) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1980, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1980, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) 014-660/80, Berlin 1980, Seite 67 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ GVS 014-660/80 1980, S. 67)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1980; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1980, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1980, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) 014-660/80, Berlin 1980 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ GVS 014-660/80 1980, S. 1-134).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Stz-aßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit orientierten erzieherischen Einfluß auf die Verhafteten auszuüben. Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen gegenüber Verhafteten sind Mittel und Methoden, um über die Einwirkung auf die Verhafteten die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten die führen verantwortlich. Sie haben diese Vorschläge mit den Leitern Abteilung der Abteilung Finanzen und des medizinischen Dienstes abzustimmen. Bei Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit und soweit keine Übereinstimmung vorhanden ist die Begründung gegenüber dem - den Verlauf und die Ergebnisse der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit - den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sein, strafrechtlich relevante Erscheinungen als solche zu erkennen und von Vergehen und Verstößen gegen die Ordnung und Sicherheit zu unterscheiden.

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