Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1980, Seite 36

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1980, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1980, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) 014-660/80, Berlin 1980, Seite 36 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ GVS 014-660/80 1980, S. 36);  000036 36 - i Gegenstand der qualitativ unterschiedlichen Angriffe bildeten die Gesamtheit oder einzelne Teile der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, darunter die führende Rolle der Partei, die Wirtschafts- und Sozialpolitik bzw. die Sicherheiten und internationale Bündnispolitik, Repräsentanten der DDR. Die Angriffe erfolgten in Perm von mündlichen Äußerungen (72) , Herstellen und Verbreiten von Hetz- und Schmähschriften (61) sowie Schmieren von Losungen und Symbolen (23) bzw. durch Verbreiten faschistischen Gedankengutes. In 9 Pallen haben Täter zur Erhöhung der Wirksamkeit ihres Auftretens die Existenz feindlicher Gruppen vorgetäuscht. Besonders Auswirkungen zeigte die vom Gegner inszenierte Hetzkampagne gegen die internationalistische Hilfe und Unterstützung der DR Afghanistan durch die UdSSR und in jüngster Zeit die breite propagandistische Unterstützung der konterrevolutionären Aktivitäten in der VR Polen durch westliche Massenmedien. Bezugnehmend auf die Ereignisse in der VR Polen traten insgesamt 29 Personen (6 gern. § 106 StGB) mündlich, mit Solidaritätsschreiben, Spendensammlungen, Schmierereien sowie demonstrativem Anbringen der polnischen Staatsflagge in Erscheinung. Gegenüber staatlichen Organen der uDR, ihren Repräsentanten, anderen Bürgern urd streikenden polnischen Staatsbürgern bekundeten sie ihre Solidarität, forderten zum Teil ähnliche Aktionen wie Streiks, Lohnerhöhungen sowie die Zulassung sogenannter unabhängiger Gewerkschaften in der DDR und sicherten in einem Fall der von WALESA geführten Organisation finanzielle Unterstützung sowie den eigenen Beitritt zu. Eine Person hatte sich selbst in die VR Polen begeben, Gesprächs mit Streikenden geführt und dort verbreitete antisozialistische Druckerzeugnisse in die DDR eingeschleust.;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1980, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1980, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) 014-660/80, Berlin 1980, Seite 36 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ GVS 014-660/80 1980, S. 36) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1980, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1980, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) 014-660/80, Berlin 1980, Seite 36 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ GVS 014-660/80 1980, S. 36)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1980; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1980, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1980, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) 014-660/80, Berlin 1980 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ GVS 014-660/80 1980, S. 1-134).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Anwendung des sozialistischen Rechts in der Untersuchung orbeit Staatssicherheit . Es ist erforderlich, sie mit maximalem sicherheitspolitischem Effekt zur Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Dementsprechend sind diese Befugnisse einerseits aus ihrer Funktion als staatliche Untersuchungsorgane und andererseits aus ihrer Stellung als Struktureinheiten Staatssicherheit abzuleiten. Als staatliche Untersuchungsorqane sind die Diensteinheiten der Linie IX: Es ist grundsätzlich gestattet, zunächst die unmittelbare Gefahr mit den Mitteln des Gesetzes zu beseitigen und danach Maßnahmen zur Feststellung und Verwirklichung der persönlichen Verantwortlichkeit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung begründet. Die besonderen Anforderungen, die an den Untersuchungsführer zu stellen sind, werden im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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