Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1980, Seite 34

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1980, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1980, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) 014-660/80, Berlin 1980, Seite 34 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ GVS 014-660/80 1980, S. 34);  000034 Die Anzahl der Personen, die ausschließlich bzw. gleichlaufend mit einer Verbindungsaufnahme ins Ausland mittels provokativ-demonstrativer Handlungen' bzw. deren Androhung ihre Übersiedlung zu erzwingen versuchten, ist um mehr als ein Viertel zum Vorjahr zurückgegangen. Damit setzte sich die bis 1979 festzustellende steigende Tendenz derartiger Verhaltensweisen im Berichtszeitraum nicht fort. Diese Täter waren zum Teil um die Erzielung einer hohen Öffentlichkeitswirksamkeit, insbesondere durch Einbeziehung von Stellen des westlichen Auslandes sowie durch entsprechende Auswahl der Tatorte und Tatzeitpunkte, wie z. B. Auftreten mit Plakaten bei Maidemonstrationen, bemüht. In 25 Fällen kam es zum Y/iederanf all Amnestierter (12,5 % der in Bearbeitung genommenen Übersiedlungsersuchenden), die eine Wiedereingliederung nach der Amnestierung 1979 verweigerten (3), nach ihrer Haftentlassung Verbindung ins kapitalistische Auslang aufnahmen (12) oder provokativ-demonstrative Handlungen androhten bzw. durchführten (10). - Den territorialen Schwerpunkt bei Straftaten Übersiedlungsersuchender stellt der Bezirk Dresden dar (55 = über ein Viertel der deshalb in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren). Es folgen Berlin (23) und Leipzig (20). Die Täter stehen sämtlich unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion des Gegners, besonders seiner elektronischen Medien. Bei ca. 25 % dieser Beschuldigten wurde die feindliche Einwirkung durch Kontakte zu ehemals in der DDR wohnhaft gewesenen Personen geprägt. Diese Einflüsse führten zu meist verhärteten feindlichen Einstellungen zur sozialistischen Staatsund Gesellschaftsordnung,zur Herausbildung ihrer Motivation und Entschlußfassung sowie zur Übernahme der gegnerischen Argumente bei der Abfassung der Übersiedlungsersuchen und zeigt sich weiter in einer hohen Hartnäckigkeit, mit der die Täter seit mehreren Jahren ihre Übersiedlungsabsicht verfolgten (114 Pers.) 1 Übersicht über die dabei angewendeten Methoden siehe Anlage 1 Kopie ÄR S;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1980, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1980, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) 014-660/80, Berlin 1980, Seite 34 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ GVS 014-660/80 1980, S. 34) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1980, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1980, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) 014-660/80, Berlin 1980, Seite 34 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ GVS 014-660/80 1980, S. 34)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1980; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1980, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1980, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) 014-660/80, Berlin 1980 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ GVS 014-660/80 1980, S. 1-134).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere der Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der im Objekt stationierten Diensteinheiten wird für das Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen, Ereienwalder Straße nachstehende Objektordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung erlassen.

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