Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1981, Seite 90

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1981, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1981 bis 30. September 1981, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1981, Seite 90 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /81 1981, S. 90); I Mit dem Ziel der einheitlichen Rechtsanwendung uno de7r~sTFi~ ten Durchsetzung der Gesetzlichkeit in der Linie IX werden alle Ermittlungsvcrfahren hinsichtlich der Rechtssnvvendung bei ihrer Einleitung und bei ihrem Abschluß zentral geprüft. Die Abteilungen IX erhalten erforderliche Korrekturhimveise. Gravi rende Fehler wurden bisher nicht festgestellt. In einigen Fällen machten sich auf Grund von Hinweisen der Linie IX durch die zentralen Rechtspflegeorgane Korrekturen von fehlerhaften Rechtsauffassungen von Staatsanwälten und Gerichten in den Bezirken notwendig. Über die Einzelfälle hinaus wurden dabei Rretfl-em&'der Rechts amvendung erkannt, die Grundlage für drregäherelie Klärung waren. Zur weiteren Sicherung der jörvsequent en Anwendung des sozialistischen Rechts und der S'CrkVerT Durchsetzung der sozislisti-sehen Gesetzlichkeit sfind§ durch die Linie IX folgende Aufgaben zu lösen: - Die Rechtskenntnisse der Angehörigen sind weiter zu erhöhen. Sie sind immer besser zü befähigeg das sozialistiscne Recht in seiner-ganzen Breite anzuwenden, - In der Untersuchungspraxis auftretende Rechtsproblems sind noch konsequenter vor Übergabe der Ermittlungsverfanren an den Staatsanwalt zu klären. Das erfordert, solche Probleme unverzüglich an die Hauptabteilung iX heranzutregen. - Systematisch ist daran zu arbeiten, ständig die Grundsätze der Differenzierung durchzusetzen. Dazu gehört, konsequent in den Ermittlungsverfahren die Haftprüfung zu gewährleisten, das ehrliche Beknntnis zur Straftat anzuerkennen, der Rückgewinnung irregeleiteter Straftater größere Aufmerksamkeit zu widmen.;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1981, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1981 bis 30. September 1981, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1981, Seite 90 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /81 1981, S. 90) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1981, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1981 bis 30. September 1981, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1981, Seite 90 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /81 1981, S. 90)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1981; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1981, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1981 bis 30. September 1981, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1981 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /81 1981, S. 1-150), Ergänzung zur Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ für das Ⅳ. Quartal 1981, MfS der DDR, HA Ⅸ, Berlin 1982 (Erg. Anal. MfS DDR HA Ⅸ /81 1982, S. 1-47).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geeignet ist oder die Person, deren Rechte im Rahmen der Wahrnehmung der Befugnis eingeschränkt wurde, keinen Beitrag mehr zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hin, die nur durch ein Einschreiten der Untersuchungsorgane Staatssicherheit abgewehrt beseitigt werden kann, ist es gestattet, bei politischer sowie politisch-operativer Notwendigkeit die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes wahrgenommen werden können. Bei den von den Diensteinheiten der Linie zu erfüllenden Aufgaben können somit auch Eltern zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in den angegriffenen Bereichen unter Einbeziehung der verantwortlichen staatlichen Leiter sowie der Einleitung offizieller disziplinarischer Maßnahmen gegen die belasteten Personen.

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