Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1981, Seite 75

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1981, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1981 bis 30. September 1981, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1981, Seite 75 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /81 1981, S. 75); 15 2.,2.9. Verbrechen gegen die Menschlichkeit Tm Berichtszeitraum wurden gegen' 3 Personen v/egen begangener Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der 69jährige ■BBS* (zuletzt Rentner) hat als Angehöriger des faschistischen Polizei-Bataillons 310 von 1940 bis 1342 während des Einsatzes auf den zeitweise okkupierten polnischen Territorium in Petrikau (Piotrkov*)-unc dem sowjetischen Territorium im Gebiet Lemberg, ;(djWow) sowie Brest-Litov/sk an mehreren Erseht eßungeny'on ''S'dwj et Ischen und polnischen Patrioten so\vie-Angehörigeh',,der Zivilbevölkerung, bei denen er mindeslfefis 22 Opfer eigenhändig tötete, und an einem S§sker.‘%üi139 in Kriegsgefangenschaft . geratenen der KPdSU und Kommissaren der Roten Arme e t ehL.g enoirmien. . Außerdem war er im.genannten Zeitraum an Pestnahmen von polnischen und sowjetische. Bürgern sowie an Verschleppungs; der Zivilbevölkerung zur Zwangsarbeit und an sogenannten Vergeltungsaktionen gegen Einwohner von Ortschaften beteiligt. " -- Der 60jährige * (zuletzt der Abteilung 68E£3BBB der Konsum-Genossenschaft OBBBBt) wirkte als Zugführer der §. Kompanie des C. Bataillons des 33-Panzer-Grenadierregimentes t am 10. 6. 1944 an der Vernichtung des französischen Ortes Oracbur sur Glane mit. Er befehligte Angehörige seines Zuges bei der Erschießung von ca. 25 männlichen Ortsbewohnern sowie bei der sogenannten Außensicherung, um ein Entweichen der zur Tötung vorgesehenen Einwohner zu verhindern und nahm selbst Hordhandlangen vor. Außerdem hat er sich als Angehöriger eines Reserve-Polizsi-Bataillons im Juni/Juli 1342 in Kolin (jetzt CSSR) an der Tötung von 100 Personen als sogenannte Vergeltungsaktion beteiligt, wobei er 9 Opfer eigenhändig erschoß. Der 67jährige (zuletzt Rentner) ist bisher in allgemeiner Pom geständig, von 1940 - 1945 als Angehöriger der Gestapo in Breslau (Wroclaw) an der Verfolgung und Deportation sowjetischer Kriegsgefangener und jüdischer Bürger teilgenommen zu haben.;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1981, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1981 bis 30. September 1981, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1981, Seite 75 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /81 1981, S. 75) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1981, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1981 bis 30. September 1981, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1981, Seite 75 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /81 1981, S. 75)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1981; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1981, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ in der Zeit vom 1. Januar 1981 bis 30. September 1981, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1981 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /81 1981, S. 1-150), Ergänzung zur Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ für das Ⅳ. Quartal 1981, MfS der DDR, HA Ⅸ, Berlin 1982 (Erg. Anal. MfS DDR HA Ⅸ /81 1982, S. 1-47).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden sowie zur Aufklärung und Verhinderung feindlicher Handlungen und Wirkungsmöglichkeiten, um Überraschungen durch den Gegner auszuschließen; die zielstrebige Bearbeitung feindlich tätiger oder verdächtiger Personen in Vorgängen mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten der Verhafteten durch die Untersuchungsführer und andererseits auch darauf zurückzuführen, daß in dieser Zeit weniger größere Täter-gruppen als im vorherigen Zeitraum inhaftiert waren. Eine strengere Beachtung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten entsprechen in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde.

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