Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt 1 1945, Seite 9

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergaenzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehoerde 1945, Seite 9 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 9); ?a) alle Auskuenfte ueber die im Artikel 2, Absatz a), bezeichneten Streitkraefte; insbesondere liefern sie sofort saemtliche von den Alliierten Vertretern verlangten Informationen ueber die Anzahl, Stellung und Disposition dieser Streitkraefte sowohl innerhalb wie auch ausserhalb Deutschlands; b) vollstaendige und ausfuehrliche Auskuenfte ueber Minen, Minenfelder und sonstige Hindernisse gegen Bewegungen zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie ueber die damit verbundenen sicheren Durchlaesse. Alle solche Durchlaesse werden offengehalten und deutlich gekennzeichnet; alle Minen, Minenfelder und sonstigen gefaehrlichen Hindernisse werden soweit wie moeglich unschaedlich gemacht und alle Hilfsmittel fuer die Navigation werden wieder in Betrieb genommen. Unbewaffnetes deutsches Militaer- und Zivilpersonal mit der notwendigen Ausruestung wird zur Verfuegung gestellt und zu obigen Zwecken sowie zum Entfernen von Minen, Minenfeldern und sonstigen Hindernissen nach den Weisungen der Alliierten Vertreter eingesetzt. Artikel 8 Die Vernichtung, Entfernung, Verbergung, Uebertragung, Versenkung oder Beschaedigung von Militaer-, Marine-, Luftfahrt-, Schiffs-, Hafen-, Industrie- und aehnlichem Eigentum und Einrichtungen aller Art sowie von allen Akten und Archiven, wo sie sich auch immer befinden moegen, ist verboten; Ausnahmen koennen nur von den Alliierten Vertretern angeordnet werden. Artikel 9 Bis zur Herbeifuehrung einer Aufsicht ueber alle Nachrichtenverkehrsmittel durch die Alliierten Vertreter hoeren alle von Deutschland beherrschten Funk- und Fernnachrichtenverkehrseinrichtungen und sonstigen Draht- und drahtlosen Nachrichtenmittel auf dem Lande oder auf dem Wasser zu senden auf; Ausnahmen koennen nur von den Alliierten Vertretern angeordnet werden. Artikel 10 Die in Deutschland befindlichen, von Deutschland beherrschten und in deutschem Dienst oder zu deutscher Verfuegung stehenden Streitkraefte, Angehoerigen, Schiffe und Flugzeuge sowie das Militaergeraet und sonstige Eigentum eines jeden anderen mit irgendeinem der Alliierten im Kriegszustand befindlichen Staates unterliegen den Be Stimmungen dieser Erklaerung und aller etwaigen kraft derselben erlassenen Proklamationen, Befehle, Anordnungen oder Anweisungen. Artikel 11 a) Die hauptsaechlichen Nazifuehrer, die von den Alliierten Vertretern namhaft gemacht werden, und alle Personen, die von Zeit zu Zeit von den Alliierten Vertretern genannt oder nach Dienstgrad Amt oder Stellung beschrieben werden, weil sie im Verdacht stehen, Kriegs- oder aehnliche Verbrechen begangen, befohlen oder ihnen Vorschub geleistet zu haben, sind festzunehmen und den Alliierten Vertretern zu uebergeben. b) Dasselbe trifft zu fuer alle die Angehoerigen Irgendeiner der Vereinten Nationen, von denen behauptet wird, dass sie sich gegen die Gesetze ihres Landes vergangen haben, und die jederzeit von den Alliierten Vertretern namhaft gemacht oder nach Dienstgrad, Amt oder Stellung beschrieben werden koennen. c) Allen Anweisungen der Alliierten Vertreter, die zur Ergreifung und Uebergabe solcher Personen zweckdienlich sind, ist von den deutschen Behoerden und dem deutschen Volke nachzukommen. Artikel 12 Die Alliierten Vertreter werden nach eigenem Ermessen Streitkraefte und zivile Dienststellen in jedem beliebigen Teil oder auch in allen Teilen Deutschlands stationieren. Artikel 13 a) In Ausuebung der obersten Regieiungsgewal! in Deutschland, die von den Regierungen des Vereinigten Koenigreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken sowie der Provisorischen Regierung der Franzoesischen Republik uebernommen wird, werden die vier Alliierten Regierungen diejenigen Massnahmen treffen, die sie zum kuenftigen Frieden und zur kuenftigen Sicherheit fuer erforderlich halten, darunter auch die vollstaendige Abruestung und Entmilitarisierung Deutschlands b) Die Alliierten Vertreter werden Deutschland zusaetzliche politische, verwaltungsmaessige, wirtschaftliche, finanzielle, militaerische und sonstige Forderungen auferlegen, die sich aus der vollstaendigen Niederlage Deutschlands ergeben. Die Alliierten Vertreter bzw. die ordnungsmaessig dazu ermaechtigten Personen oder Dienststellen werden Proklamationen, Befehle, Verordnungen und Anweisungen ergehen lassen, um solche zusaetzlichen Forderungen festzulegen und die uebrigen Bestimmungen dieser Erklaerung auszufuehren. Alle deutschen Behoerden und das deutsche Volk haben den Forderungen der Alliierten Vertreter bedingungslos nachzukommen und alle solche Proklamationen, Befehle, Anordnungen und Anweisungen uneingeschraenkt zu befolgen. Artikel 14 Diese Erklaerung tritt in Kraft und Wirkung an dem Tage und zu der Stunde, die nachstehend angegeben werden. Im Fall einer Versaeumnis seitens der deutschen Behoerden oder des deutschen Volkes, ihre hierdurch oder hiernach auferlegten Verpflichtungen puenktlich und vollstaendig zu erfuellen, werden die Alliierten Vertreter die Massnahmen treffen, die sie Unter den Umstaenden fuer zweckmaessig halten. Artikel 15 Diese Erklaerung ist in englischer, russischer, franzoesischer und deutscher Spraeche ausgefertigt Die englischen, russischen und franzoesischen Fassungen sind allein massgebend. Berlin, den 5. Juni 1945. 18.00 Uhr mitteleuropaeischer Zeit (Die in den drei massgebenden Sprachen abgefassten Texte dieser Erklaerung sind von Dwight D. ??senhower, General der Armee, G. Shukow, Marschall der Sowjetunion, B. L Montgomery, Feldmarschall und T. de Lattre-Tassignv. Armeegeneral, unterzeichnet.) 9;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde 1945, Seite 9 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 9) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde 1945, Seite 9 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 9)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1945; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde 1945, Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1945 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 1-21).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter die objektive Analyse der Wirksamkeit der Arbeit mit und weiterer konkreter politisch-operativer Arbeitsergebnisse bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen.

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