Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt 1 1945, Seite 6

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergaenzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehoerde 1945, Seite 6 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 6); ?Militaerische Kapitulationsurkunde 1. Wir, die hier Unterzeichneten, die wir im Auftraege des Oberkommandos der Deutschen Wehrmacht handeln, uebergeben hiermit bedingungslos dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkraefte und gleichzeitig dem Oberkommando der Roten Armee alle gegenwaertig unter deutschem Befehl stehenden Streitkraefte zu Lande, zu Wasser und in der Luft. 2. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzueglich allen deutschen Land-, See-und Luftstreitkraeften und allen unter deutschem Befehl stehenden Streitkraeften den Befehl geben, die Kampfhandlungen um 23.01 Uhr mitteleuropaeischer Zeit am 8. Mai 1945 einzustellen, in den Stellungen zu verbleiben, die sie in diesem Zeitpunkt innehaben, und sich vollstaendig zu entwaffnen, indem sie ihre Waffen und Ausruestung den oertlichen alliierten Befehlshabern oder den von den Vertretern der obersten alliierten Militaerfuehrungen bestimmten Offizieren uebergeben. Kein Schiff, Seefahrzeug oder Flugzeug irgendeiner Art darf zerstoert werden, noch duerfen Schiffsruempfe, maschinelle Einrichtungen oder Geraete, Maschinen irgendwelcher Art, Waffen, Apparaturen und alle technischen Mittel zur Fortsetzung des Krieges im allgemeinen beschaedigt werden. gez. V. FRIEDEBURG gez. 3. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzueglich den zustaendigen Befehlshabern alle von dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkraefte und dem Oberkommando der Roten Armee erlassenen zusaetzlichen Befehle weitergeben und deren Durchfuehrung sicherstellen. 4. Diese Kapitulationserklaerung stellt kein Praejudiz fuer an ihre Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden. 5. Im Falle, dass das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht oder irgendwelche unter seinem Befehl stehende Streitkraefte es versaeumen sollten, sich gemaess den Bestimmungen dieser Kapitulationserklaerung zu verhalten, werden der Oberste Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkraefte und das Oberkommando der Roten Armee alle diejenigen Straf- und anderen Massnahmen ergreifen, die sie als zweckmaessig erachten. 6. Diese Erklaerung ist in englischer, russischer und deutscher Sprache aufgesetzt. Allein massgebend sind die englische .und die russische Fassung. Unterzeichnet zu Berlin, am 8. Mai 1945. gez. v. FRIEDENBURG gez. KEITEL gez. STUMPFF Fuer das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht In Gegenwart von: Fuer den Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkraefte gez. A. W. TEDDER Fuer das Oberkommando der Roten Armee gez. G. ZHUKOV Bei der Unterzeichnung waren als Zeugen auch zugegen: General, Oberstkommandierender der Ersten Franzoesischen Armee gez. J. DE LATTRE-TASSIGNY Kommandierender General der Strategischen Luftstreitkraefte der Vereinigten Staaten gez. CARL SPAATZ 6;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde 1945, Seite 6 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 6) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde 1945, Seite 6 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 6)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1945; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde 1945, Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1945 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 1-21).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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