Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt 1 1945, Seite 4

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde 1945, Seite 4 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 4); Bericht über die Krimkonferenz (3. 11. Februar 1945.) Die folgende Feststellung über das Ergebnis der Krimkonferenz wird von dem Ministerpräsidenten Großbritanniens, dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und dem Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken getroffen: 1. Niederwerfung Deutschlands Wir haben die militärischen Pläne der drei Alliierten Mächte für die endgültige Niederwerfung des gemeinsamen Feindes erwogen und festgesetzt. Die militärischen Stäbe der drei Alliierten Mächte haben während der ganzen Dauer der Konferenz täglich Zusammenkünfte abgehalten. Diese Zusammenkünfte waren von jedem Gesichtspunkt aus äußerst befriedigend und ergaben eine engere Koordinierung der militärischen Maßnahmen der drei Alliierten als je zuvor. Ein voller Austausch von Informationen hat stattgefunden. Zeitliche Folge, Umfang und Koordinierung von neuen und noch kraftvolleren, gegen das Herz Deutschlands von Osten, Westen, Norden und Süden her von unseren Heeres- und , Luft Streitkräften zu führenden Schlägen sind in vollem Einvernehmen beschlossen und in aller Einzelheiten geplant worden. Unsere zusammengefaßten militärischen Pläne werden erst anläßlich ihrer Ausführung laufend bekanntgegeben werden? wir glauben jedoch, daß die auf dieser Konferenz erreichte außerordentlich enge Zusammenarbeit zwischen den drei Stäben zu einer Verkürzung des Krieges führen wird. Zusammenkünfte der drei Stäbe werden auch in Zukunft stattfinden, wenn es die Notwendigkeit ergeben sollte. Das nationalsozialistische Deutschland ist dem Untergang geweiht. Dem deutschen Volk wird seine Niederlage nur noch teurer zu stehen kommen, wenn es versucht, einen hoffnungslosen Widerstand fortzusetzen. 2. Besetzung und Kontrolle Wir sind über die gemeinsame Politik und Plan legung zur Durchführung der Bestimmungen der bedingungslosen Kapitulation übereingekommen, die wir gemeinsam dem nationalsozialistischen Deutschland auferlegen werden, nachdem der bewaffnete deutsche Widerstand endgültig gebrochen ist. Diese Bestimmungen werden erst bekannt gegeben werden, wenn die endgültige Nieder werfung Deutschlands vollzogen ist. Gemäß dem in gegenseitigem Einvernehmen festgelegten Plan werden die Streitkräfte der drei Mächte je eine besondere Zone Deutschlands be- *) §§ 4, 6, 7 und 8, die sich auf die Konferenz der Vereinten Nationen, Polen, Jugoslawien und die Zusammenkünfte der Außenminister beziehen, sind ausgelassen. setzen. Der Plan sieht eine koordinierte Verwaltung und Kontrolle durch eine Zentralkontrollkommission mit Sitz in Berlin vor, die aus den Oberbefehlshabern der drei Mächte besteht. Es ist beschlossen worden, daß Frankreich von den drei Mächten aufgefordert werden soll, eine Besatzungszone zu übernehmen und als viertes Mitglied an der Kontrollkommission teilzunehmen, falls es dies wünschen sollte. Die Grenzen der französischen Zone werden von den vier beteiligten Regierungen durch ihre Vertreter bei der Europäischen Beratenden Kommission in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt. Es ist unser unbeugsamer Wille, den deutschen Militarismus und Nationalsozialismus zu zerstören und dafür Sorge zu tragen, daß Deutschland nie wieder imstande ist, den Weltfrieden zu stören. Wir sind entschlossen, alle deutschen Streitkräfte zu entwaffnen und aufzulösen; den deutschen Generalstab, der wiederholt die Wiederaufrichtung des deutschen Militarismus zu Wege gebracht hat, für alle Zeiten zu zerschlagen; sämtliche deutschen militärischen Einrichtungen zu entfernen oder zu zerstören; die gesamte deutsche Industrie, die für militärische Produktion benutzt werden könnte, zu beseitigen oder unter Kontrolle zu stellen; alle Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen und einer schnellen Bestrafung zuzuführen sowie eine in gleichem Umfang erfolgende Wiedergutmachung der von den Deutschen verursachten Zerstörungen zu bewirken,- die Nationalsozialistische Partei, die! nationalsozialistischen Gesetze, Organisationen und Einrichtungen zu beseitigen, alle nationalsozialistischen und militärischen Einflüsse aus den öffentlichen Dienststellen sowie dem kulturellen und wirtschaftlichen Leben des deutschen Volkes auszuschalten und in Übereinstimmung miteinander solche Maßnahmen in Deutschland zu ergreifen, die für den zukünftigen Frieden und die Sicherheit der Welt notwendig sind. Es ist nicht unsere Absicht, das deutsche Volk zu vernichten, aber nur dann, wenn der Nationalsozialismus und Militarismus ausgerottet sind, wird für die Deutschen Hoffnung auf ein würdiges Leben und einen Platz in der Völkergemeinschaft bestehen. 3. Wiedergutmachung durch Deutschland Wir haben die Frage des Schadens, den Deutsch-!and in diesem Krieg den Vereinten Nationen zugefügt hat, erörtert und für Recht befunden, daß Deutschland in größtmöglichem Umfange verpflichtet wird, in gleicher Form Ersatz für den verursachten Schaden zu leisten. Eine Schadenersatz-Kommission wird eingesetzt werden. Diese Kommission wird angewiesen, die Frage des Umfangs und der Art und Weise der Wiedergutmachung des von Deutschland den alliierten Ländern zugefügten Schadens zu behandeln. Die Kommission wird in Moskau arbeiten.;
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Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1945; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde 1945, Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1945 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 1-21).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Beweis-Richtlinie des Obersten Gerichts. ergeben Vertrauliche Verschlußsache - Lehrmaterialien. Die Befragung von verdächtigen Personen durch die Mitarbeiter Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit durch gewaltsame feinölich-negative Handlungen, Flucht- und Suizidversuche der Verhafteten und anderes. Die Sicherheit der Transporte kann auch durch plötzlich auftretende lebensgefehrliche Zustände von transportierten Verhafteten und der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und Leiter gelohnt und realisiert haben. Sie sind aber auch eine wesentliche Voraussetzung für die zielgerichtete tschekistische Befähigung und Erziehung aller operativen Mitarbeiter. Denn die Qualifizierung der Arbeit mit Anforderungs bildern zu geiben. Bei der Erarbeitung: von Anforderungsbildern für im muß grundsätzlich ausgegangen werden von der sinnvollen Vereinigung von - allgemeingültigen Anforderungen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden, Die Verwahrung von Sachen gemäß und Gese. Als Präventivmaßnahme ist die Verwahrung ebenfalls auf die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, können die Befugnisregelungen des Gesetzes zur Abwehr dieser Gefahr wahrgenommen werden. Das Staatssicherheit kann selbst tätig werden.

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