Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt 1 1945, Seite 4

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergaenzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehoerde 1945, Seite 4 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 4); ?Bericht ueber die Krimkonferenz (3. 11. Februar 1945.) Die folgende Feststellung ueber das Ergebnis der Krimkonferenz wird von dem Ministerpraesidenten Grossbritanniens, dem Praesidenten der Vereinigten Staaten und dem Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken getroffen: 1. Niederwerfung Deutschlands Wir haben die militaerischen Plaene der drei Alliierten Maechte fuer die endgueltige Niederwerfung des gemeinsamen Feindes erwogen und festgesetzt. Die militaerischen Staebe der drei Alliierten Maechte haben waehrend der ganzen Dauer der Konferenz taeglich Zusammenkuenfte abgehalten. Diese Zusammenkuenfte waren von jedem Gesichtspunkt aus aeusserst befriedigend und ergaben eine engere Koordinierung der militaerischen Massnahmen der drei Alliierten als je zuvor. Ein voller Austausch von Informationen hat stattgefunden. Zeitliche Folge, Umfang und Koordinierung von neuen und noch kraftvolleren, gegen das Herz Deutschlands von Osten, Westen, Norden und Sueden her von unseren Heeres- und , Luft Streitkraeften zu fuehrenden Schlaegen sind in vollem Einvernehmen beschlossen und in aller Einzelheiten geplant worden. Unsere zusammengefassten militaerischen Plaene werden erst anlaesslich ihrer Ausfuehrung laufend bekanntgegeben werden? wir glauben jedoch, dass die auf dieser Konferenz erreichte ausserordentlich enge Zusammenarbeit zwischen den drei Staeben zu einer Verkuerzung des Krieges fuehren wird. Zusammenkuenfte der drei Staebe werden auch in Zukunft stattfinden, wenn es die Notwendigkeit ergeben sollte. Das nationalsozialistische Deutschland ist dem Untergang geweiht. Dem deutschen Volk wird seine Niederlage nur noch teurer zu stehen kommen, wenn es versucht, einen hoffnungslosen Widerstand fortzusetzen. 2. Besetzung und Kontrolle Wir sind ueber die gemeinsame Politik und Plan legung zur Durchfuehrung der Bestimmungen der bedingungslosen Kapitulation uebereingekommen, die wir gemeinsam dem nationalsozialistischen Deutschland auferlegen werden, nachdem der bewaffnete deutsche Widerstand endgueltig gebrochen ist. Diese Bestimmungen werden erst bekannt gegeben werden, wenn die endgueltige Nieder werfung Deutschlands vollzogen ist. Gemaess dem in gegenseitigem Einvernehmen festgelegten Plan werden die Streitkraefte der drei Maechte je eine besondere Zone Deutschlands be- *) ?? 4, 6, 7 und 8, die sich auf die Konferenz der Vereinten Nationen, Polen, Jugoslawien und die Zusammenkuenfte der Aussenminister beziehen, sind ausgelassen. setzen. Der Plan sieht eine koordinierte Verwaltung und Kontrolle durch eine Zentralkontrollkommission mit Sitz in Berlin vor, die aus den Oberbefehlshabern der drei Maechte besteht. Es ist beschlossen worden, dass Frankreich von den drei Maechten aufgefordert werden soll, eine Besatzungszone zu uebernehmen und als viertes Mitglied an der Kontrollkommission teilzunehmen, falls es dies wuenschen sollte. Die Grenzen der franzoesischen Zone werden von den vier beteiligten Regierungen durch ihre Vertreter bei der Europaeischen Beratenden Kommission in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt. Es ist unser unbeugsamer Wille, den deutschen Militarismus und Nationalsozialismus zu zerstoeren und dafuer Sorge zu tragen, dass Deutschland nie wieder imstande ist, den Weltfrieden zu stoeren. Wir sind entschlossen, alle deutschen Streitkraefte zu entwaffnen und aufzuloesen; den deutschen Generalstab, der wiederholt die Wiederaufrichtung des deutschen Militarismus zu Wege gebracht hat, fuer alle Zeiten zu zerschlagen; saemtliche deutschen militaerischen Einrichtungen zu entfernen oder zu zerstoeren; die gesamte deutsche Industrie, die fuer militaerische Produktion benutzt werden koennte, zu beseitigen oder unter Kontrolle zu stellen; alle Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen und einer schnellen Bestrafung zuzufuehren sowie eine in gleichem Umfang erfolgende Wiedergutmachung der von den Deutschen verursachten Zerstoerungen zu bewirken,- die Nationalsozialistische Partei, die! nationalsozialistischen Gesetze, Organisationen und Einrichtungen zu beseitigen, alle nationalsozialistischen und militaerischen Einfluesse aus den oeffentlichen Dienststellen sowie dem kulturellen und wirtschaftlichen Leben des deutschen Volkes auszuschalten und in Uebereinstimmung miteinander solche Massnahmen in Deutschland zu ergreifen, die fuer den zukuenftigen Frieden und die Sicherheit der Welt notwendig sind. Es ist nicht unsere Absicht, das deutsche Volk zu vernichten, aber nur dann, wenn der Nationalsozialismus und Militarismus ausgerottet sind, wird fuer die Deutschen Hoffnung auf ein wuerdiges Leben und einen Platz in der Voelkergemeinschaft bestehen. 3. Wiedergutmachung durch Deutschland Wir haben die Frage des Schadens, den Deutsch-!and in diesem Krieg den Vereinten Nationen zugefuegt hat, eroertert und fuer Recht befunden, dass Deutschland in groesstmoeglichem Umfange verpflichtet wird, in gleicher Form Ersatz fuer den verursachten Schaden zu leisten. Eine Schadenersatz-Kommission wird eingesetzt werden. Diese Kommission wird angewiesen, die Frage des Umfangs und der Art und Weise der Wiedergutmachung des von Deutschland den alliierten Laendern zugefuegten Schadens zu behandeln. Die Kommission wird in Moskau arbeiten.;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde 1945, Seite 4 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 4) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde 1945, Seite 4 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 4)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1945; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde 1945, Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1945 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 1-21).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxls von Ermittlungsverfahren. Die Einleitung eines ErmittlunqsVerfahrens ist ein bedeutender Akt staatlicher Machtausübuno durchdas Ministerium für Staats- sicherheit. In Verbindung mit der in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen geregelt. Regelungen aus dem Arbeitsgesetzbuch finden keine Anwendung. Mit Abschluß dieser Vereinbarung ist Genosse auf Grund der ihm im Rahmen der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit entsprechend den Rechtsvorschriften ist eine Erfassung als aktiv Wehrdienst leistender Bürger oder eine Planung für die personelle Ergänzung Staatssicherheit anzustreben.

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