Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt 1 1945, Seite 19

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergaenzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehoerde 1945, Seite 19 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 19); ?trauen darauf, dass auch die anderen interessierten alliierten Regierungen diese Ansicht teilen. Fuer ihren Teil haben die drei Regierungen die Vorbereitung eines Friedensvertrages fuer Italien als erste unter den vordringlichen und wichtigen Aufgaben vorgesehen, denen sieh der Rat der Aussenminister unterziehen soll. Italien war die erste der Achsenmaechte, die mit Deutschland gebrochen hat, zu dessen Niederlage es materiell erheblich beigetragen hat, und es hat sich jetzt den Alliierten in ihrem Kampf gegen Japan angeschlossen. Italien hat sich selbst vom faschistischen Regime befreit und macht gute Fortschritte auf dem Wege zur Wiederherstellung einer demokratischen Regierung und demokratischer Einrichtungen. Del Abschluss eines solchen Friedensvertrages mit einer anerkannten und demokratischen italienischen Regierung wuerde es den drei Regierungen ermoeglichen, ihrem Wunsche entsprechend einen Antrag Italiens auf die Mitgliedschaft in der Organisation der Vereinten Nationen zu unterstuetzen. Die drei Regierungen haben ferner den Rat der Aussenminister mit der Aufgabe einer Vor bereitung von Friedensvertraegen fuer Bulgarien Finnland, Ungarn und Rumaenien beauftragt. Dei Abschluss von Friedensvertraegen mit anerkannten demokratischen Regierungen in dieser Staaten wuerde ebenfalls die drei Regierungen befaehigen, deren Antraege auf Mitgliedschaft ir den Vereinten Nationen zu unterstuetzen. Die drei Regierungen kommen ueberein, jede fuer sich in naher Zukunft im Lichte der dann vorherrschenden Bedingungen die Herstellung diplomatischer Beziehungen zu Finnland, Rumae nien, Bulgarien und Ungarn zu untersuchen, so weit dies vor Abschluss von Friedensvertraeger mit diesen Laendern moeglich ist. Die drei Regierungen zweifeln nicht, dass im Hinblick auf die veraenderten Umstaende, beding! durch das Kriegsende in Europa, die Vertrete] der alliierten Presse volle Freiheit geniessen der Welt ueber die Ereignisse in Rumaenien, Buh garien, Ungarn und Finnland zu berichten. Hinsichtlich der Zulassung anderer Staaten ?? Organisation der Vereinten Nationen er-klaert Artikel 4 der Charte der Vereinten Nationen folgendes: ?1. Die Mitgliedschaft in den Vereinten Na tionen steht allen anderen friedliebende! Staaten offen, die die in der vorliegender Charte enthaltenen Verpflichtungen akzeptieren und nach dem Urteil der Organisation willens und in der Lage sind, diese Verpflichtungen durchzufuehren, 2. Die Zulassung jedes derartigen Staates zur Mitgliedschaft der Vereinten Nationen erfolgt durch Beschluss der Generalversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrates," Die drei Regierungen werden ihrerseits Antraege auf Mitgliedschaft seitens solcher Staaten die waehrend des Krieges neutral geblieben sind und die oben auf gefuehrten Bedingungen erfuellen werden, unterstuetzen. Die drei Regierungen fuehlen sich jedoch verpflichtet, klarzustellen, dass sie fuer ihren Teil einen Antrag auf Mitgliedschaft seitens der gegenwaertigen spanischen Regierung, die sich mit Unterstuetzung der Achsenmaechte gebildet hat, nicht beguenstigen werden, da diese angesichts ihres Ursprunges, ihres Charakters, ihrer Geschichte und ihrer engen Verbindung mit den Angreiferstaaten nicht die notwendigen Qualifikationen zur Rechtfertigung einer derartigen Mitgliedschaft besitzt. XL Territoriale Treuhaenderschaft Die Konferenz pruefte einen Vorschlag der Sowjetregierung hinsichtlich einer Treuhaenderschaft ueber Territorien, wie sie in dem Beschluss der Krim-Konferenz und in der Charte der Vereinten Nationen definiert sind. Nach einem Meinungsaustausch ueber diese Frage wurde beschlossen, dass die Verfuegung ueber fruehere italienische Kolonialgebiete im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Friedensvertrages fuer Italien geklaert und im September vom Rat der Aussenminister beraten werden soll. XII. Verfahrensrevision bei der alliierten Kontrollkommission in Rumaenien, Bulgarien und Ungarn Die drei Regierungen nahmen zur Kenntnis, dass die Sowjetvertreter bei den alliierten Kontrollkommissionen in Rumaenien, Bulgarien und Ungarn ihren britischen und amerikanischen Kollegen Vorschlaege zur Verbesserung der Arbeit der Kontrollkommissionen uebermittelt haben, nachdem die Feindseligkeiten in Europa aufgehoert haben. Die drei Regierungen kamen ueberein, dass die Revision des Verfahrens der alliierten Kontrollkommission in diesen Laendern jetzt durchgefuehrt werden koenne, wobei die Interessen und Verantwortlichkeiten der drei Regierungen beruecksichtigt sind, die gemeinsam die Waffenstillstandsbedingungen den jeweiligen Laendern vorgelegt haben, und wobei die vereinbarten Vorschlaege als Grundlage dienen sollen. XIII. Ordungmaessige Ueberfuehrung deutscher Bevoelkerungsteile Die Konferenz erzielte folgendes Abkommen ueber lie Ausweisung Deutscher aus Polen, der Tschecho- lowakei und Ungarn: Die drei Regierungen haben die Frage unter allen Gesichtspunkten beraten und erkennen an, dass die Ueberfuehrung der deutschen Bevoelkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, Tschechoslowakei und Ungarn zurueckgeblieben sind, nach Deutschland durchgefuehrt werden muss. Sie stimmen darin ueberein, dass jede derartige Ueberfuehrung, die stattfinden wird, in ordnungsgemaesser und humaner Weise erfolgen soll. Da der Zustrom einer grossen Zahl Deutscher nach Deutschland die Lasten vergroessern wuerde, die bereits auf den Besatzungsbehoerden ruhen, halten sie es fuer wuenschenswert, dass der 19;
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Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1945; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde 1945, Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1945 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 1-21).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen. Der Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen hat unter Berücksichtigung folgender zusätzlicher Regelungen zu erfolgen. Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen. Der Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen hat unter Berücksichtigung folgender zusätzlicher Regelungen zu erfolgen. Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den anderen Organen des sind strikt durchzusetzen. Günstige Möglichkeiten bieten diese rechtlichen Grundlagen vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Wiederergreifung durch eigene Kräfte. Einstellung jeglicher Gefangenenbewegung und Einschluß in Verwahrräume Unterkünfte. Sicherung des Ereignisortes und der Spuren, Feststellung der Fluchtrichtung. Verständigung der des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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