Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt 1 1945, Seite 13

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergaenzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehoerde 1945, Seite 13 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 13); ?Mitteilung ueber die Dreimaechtekonferenz von Berlin Am 17. Juli 1945 trafen sich der Praesident der Vereinigten Staaten von Amerika, Harry S. Truman, der Vorsitzende des Rates der Volkskommissare der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Generalissimus J. W. Stalin, und der Premierminister Grossbritanniens, Winston S. Churchill, sowie Herr Clement R. Attlee auf der von den drei Maechten beschickten Berliner Konferenz. Sie wurden begleitet von den Aussenministern der drei Regierungen, W. M. Molotow, Herrn D. F. Byrnes und Herrn A. Eden, den Stabschefs und anderen Beratern. In der Periode vom 17. bis 25. Juli fanden neun Sitzungen statt. Darauf wurde die Konferenz fuer zwei Tage unterbrochen, an denen in England die Wahlergebnisse verkuendet wurden. Am 28. Juli kehrte Herr Attlee in der Eigenschaft als Premierminister in Begleitung des neuen Aussenministers, Herrn E. Bevin, zu der Konferenz zurueck. Es wurden noch vier Sitzungen abgehalten. Waehrend der Konferenz fanden regelmaessige Begegnungen der Haeupter der drei Regierungen, von den Aussenministern begleitet, und regelmaessige Beratungen der Aussenminister statt. Die Kommissionen, die in den Beratungen der Aussenminister fuer die vorherige Vorbereitung der Fragen eingesetzt worden waren, tagten gleichfalls taeglich. Die Sitzungen der Konferenz fanden in Caecilienhof bei Potsdam statt. Die Konferenz schloss am 2. August 1945. Es wurden wichtige Entscheidungen und Vereinbarungen getroffen. Es fand ein Meinungsaustausch ueber eine Reihe anderer Fragen statt. Die Beratung dieser Probleme wird durch den Rat der Aussenminister, der auf dieser Konferenz geschaffen wurde, fortgesetzt. Praesident Truman, Generalissimus Stalin und Premierminister Attlee verlassen diese Konferenz, welche das Band zwischen den drei Regierungen fester geknuepft und den Rahmen ihrer Zusammenarbeit und Verstaendigung erweitert hat, mit der verstaerkten Ueberzeugung, dass ihre Regierungen und Voelker, zusammen mit anderen Vereinten Nationen, die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens sichern werden. II. Die Einrichtung eines Rates der Aussenminister Die Konferenz erreichte eine Einigung ueber die Errichtung eines Rates der Aussenminister, welche die fuenf Hauptmaechte vertreten, zur Fortsetzung der notwendigen vorbereitenden Arbeit zur friedlichen Regelung und zur Beratung anderer Fragen, welche nach Uebereinstimmung zwischen den Teilnehmern in dem Rat der Regierungen von Zeit zu Zeit an den Rat uebertragen werden koennen. Der Text der Uebereinkunft ueber die Errichtung des Rates der Aussenminister lautet: 1. Es ist ein Rat zu errichten, bestehend aus den Aussenministern des Vereinigten Koenigreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Chinas, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika. 2. (I) Der Rat tagt normalerweise in London, wo der staendige Sitz des Vereinigten Sekretariats sein wird, das durch den Rat zu schaffen ist. Jeder Aussenminister wird durch einen Stellvertreter von hohem Rang begleitet werden, welcher gegebenenfalls bevollmaechtigt ist, waehrend seiner, des Aussenministers, Abwesenheit die Arbeit weiterzufuehren, sowie von einem kleinen Stab technischer Mitarbeiter. (II) Die erste Sitzung des Rates findet in London nicht spaeter als am 1. September 1945 statt. Die Sitzungen koennen nach allgemeiner Uebereinkunft nach anderen Hauptstaedten einberufen werden; diese Uebereinkunft kann von Zeit zu Zeit herbeigefuehrt werden. 3. (I) Als eine vordringliche und wichtige Aufgabe des Rates wird ihm aufgetragen, Friedensvertraege fuer Italien, Rumaenien, Bulgarien, Ungarn und Finnland aufzusetzen, um sie den Vereinten Nationen vorzulegen und Vorschlaege zur Regelung der ungeloesten territorialen Fragen, die in Verbindung mit der Beendigung des Krieges in Europa entstehen, auszuarbeiten Der Rat wird zur Vorbereitung einer friedlichen Regelung fuer Deuischland benutzt werden, damit das entsprechende Dokument durch die fuer diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird. (II) Zwecks Loesung jeder dieser Aufgaben wird der Rat aus Mitgliedern bestehen, welche diejenigen Regierungen vertreten, die die Bedingungen in der Kapitulation unterschrieben haben, diktiert an den Feindstaat, den die gegebene Aufgabe betrifft. Bei der Betrachtung der Fragen der Friedensregelung mit Italien wird Frankreich als Unterschriftleistende der Kapitulationsbedingungen Italiens betrachtet werden. Andere Mitglieder werden zur Teilnahme am Rat eingeladen werden, wenn Fragen eroertert werden, die sie direkt betreffen. (III) Andere Angelegenheiten werden von Zeit zu Zeit dem Rat uebertragen werden nach Uebereinkunft zwischen den Regierungen, die seine Mitglieder sind, 4. (I) Wenn der Rat eine Frage eroertern wird, an der unmittelbar ein Staat interessiert ist, der in ihm nicht vertreten ist, so muss dieser , Staat eingeladen werden, seine Vertreter zur Teilnahme an der Beratung und Pruefung dieser Frage zu entsenden. 13;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde 1945, Seite 13 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 13) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde 1945, Seite 13 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 13)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1945; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Sammlung von Urkunden betreffend die Errichtung der Alliierten Kontrollbehörde 1945, Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berlin 1945 (ABlKR Dtl., Erg. Bl. 1 1945, S. 1-21).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen. Der Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen hat unter Berücksichtigung folgender zusätzlicher Regelungen zu erfolgen. Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen. Der Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen hat unter Berücksichtigung folgender zusätzlicher Regelungen zu erfolgen. Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den anderen Organen des sind strikt durchzusetzen. Günstige Möglichkeiten bieten diese rechtlichen Grundlagen vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Wiederergreifung durch eigene Kräfte. Einstellung jeglicher Gefangenenbewegung und Einschluß in Verwahrräume Unterkünfte. Sicherung des Ereignisortes und der Spuren, Feststellung der Fluchtrichtung. Verständigung der des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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