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Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1948, Seite 306/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1948, Seite 306/2 (ABlKR Dtl. 1948, S. 306/2); a) Nach Erlaß und Rechtskraft einer derartigen Entscheidung ist jeder der vier Zonen und Sektoren eine Ausfertigung dieser Entscheidung mit einer Aufstellung des in jeder einzelnen der vier Zonen befindlichen und dem Gericht bekannten Vermögens der verurteilten Person zu übermitteln. b) Nach Eingang dieser Ausfertigung und der Aufstellung sind diese in Abschrift an alle diejenigen Landesregierungen weiterzuleiten, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Vermögen der von der Entscheidung betroffenen Person befindet. c) Die Landesregierungen oder die zuständigen Regierungen haben unverzüglich die Einziehung des Vermögens vorzunehmen. Im Falle einer Teileinziehung von Vermögen haben die Länder oder Provinzen, die sich innerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereiches des erkennenden Gerichts befinden; von dem Vermögen der betroffenen Personen, das sich in ihrem Zuständigkeitsbereich befindet, den angegebenen Prozentsatz zu entnehmen; alle anderen Länder oder Provinzen, die sich außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereiches des erkennenden Gerichts befinden, und in denen sich anderes Vermögen der betroffenen Personen befindet, sind berechtigt nach Maßgabe der obigen Bestimmungen deren Vermögen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches im gleichen Verhältnis einzuziehen. 2. Lautet die Entscheidung auf Geldstrafe, so ist diese in erster Linie von demjenigen Vermögen zu erheben, welches sich in dem Land oder der Provinz befindet, wo die Entscheidung erlassen wurde; in zweiter Linie ist sie von in anderen Ländern oder Provinzen befindlichem Vermögen derjenigen Zone, in welcher die Entscheidung erlassen wurde, zu erheben. Ein etwa verbleibender Restbetrag ist in denjenigen Ländern oder in denjenigen Provinzen zu erheben, in denen sich der größte Teil des Vermögens der von der Entscheidung betroffenen Person befindet, und die anderen Zonen und Sektoren sind in gleicher Weise wie unter Ziffer 1 а vorgesehen über die Geldstrafe und über die Vermögensaufstellung der verurteilten Person zu verständigen. 3. Die Bestimmungen dieses Artikels stehen der Verhängung weiterer Strafen durch eine neue Entscheidung auf Grund neuer Anklagen und Beweise gegen eine bereits von einer Entscheidung betroffenen Person nicht entgegen. 4. Jeglicher Zuwachs des Vermögens im Sinne der Ziffern 1 3 dieses Artikels ist als den Artikeln II, III, V und IX dieser Direktive unterliegendes Vermögen zu behandeln.;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1948, Seite 306/2 (ABlKR Dtl. 1948, S. 306/2) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1948, Seite 306/2 (ABlKR Dtl. 1948, S. 306/2)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1948; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR) 1948 (ABlKR Dtl. 1948), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1948. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1948 beginnt mit der Nummer 18 am 31. Januar 1948 auf Seite 295 und endet mit der Nummer 19 vom 31. August 1948 auf Seite 321. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1948, Nr. 18-13 v. 31.1.-31.8.1948, S. 295-321).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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