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Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1948, Seite 304/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1948, Seite 304/2 (ABlKR Dtl. 1948, S. 304/2); А г t i k е 1 V 1. Das Eigentum an Vermögen, das weder der Verfügung oder Verwendung gemäß Artikel IX noch der Rückerstattung oder Übertragung auf Grund der Bestimmungen der Artikel II und III dieser Direktive unterliegt, oder dessen Erwerb von den in Artikel II und III bezeichneten Organisationen abgelehnt wird, ist der Regierung des Landes oder der Provinz zu übertragen, wo sich das Vermögen befindet. 2. Die Regierung eines Landes oder einer Provinz kann das Vermögen, in eigener Verwaltung behalten und verwenden oder seine Verwendung an Kreise, Bezirke oder Gemeinden ihres Zustän-digkeitsberéiches übertragen. Die Verwendung des Vermögens muß innerhalb des Aufgabenkreises des Berechtigten oder seines Rechtsnachfolgers liegen und darf nicht nach dem Dafürhalten des Zonenbefehlshabers eine unangemessene oder unbefugte sein. 3. Die Regierung des Landes oder der Provinz,, wo sich das Vermögen befindet, hat gemäß dieser Direktive und gemäß den Anordnungen des Zonenbefehlshabers alles Vermögen, das nicht gemäß -Absatz 2 dieses Artikels verwaltet oder verwendet wird, zu verkaufen. Der Reinerlös derartiger Verkäufe muß im Haushaltsplan des betreffenden Landes oder der betreffenden Provinz erscheinen und ist in einer Weise zu verwenden, die nach dem Dafürhalten des Zonenbefehlshabers nicht als unangemessene oder unbefugte Verwendung des Erlöses anzusehen ist. 4. Die Regierung eines Landes oder einer Provinz bleibt ohne Rücksicht darauf, ob sie das Vermögen gemäß den Bestimmungen dieses Artikels in eigener Verwaltung behält, überträgt oder verkauft, dafür verantwortlich, daß dieses Vermögen nicht für einen Zweck verwendet wird, den der Zonen-Befehlshaber für ungeeignet erachtet. 5. Wird einem Land oder einer Provinz Eigentum an Vermögen übertragen, so gehen a) besondere Haftungen und Belastungen, die auf dem gemäß diesem Artikel übertragenen Vermögen ruhen, gleichviel, ob sie vor oder 4 aach dpr Einziehung des Vermögens entgtan-ien sind, bis zu einem Betrage, der den Wert des übertragenen Vermögens nicht übersteigt, auf das erwerbende Land oder die erwerbende Provinz über und b) das erwerbende Land oder die erwerbende Provinz hat die Haftung für die Verbindlichkeiten einer Person, deren Vermögen auf .Grund dièses Artikels erworben wurde, zu - übernehmen, jedoch mit der Maßgabe, daß diese Haftung unter Anrechnung der darauf ruhenden Lasten nicht’den Wert des durch das Land oder die Provinz von- der betreffenden;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1948, Seite 304/2 (ABlKR Dtl. 1948, S. 304/2) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1948, Seite 304/2 (ABlKR Dtl. 1948, S. 304/2)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1948; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR) 1948 (ABlKR Dtl. 1948), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1948. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1948 beginnt mit der Nummer 18 am 31. Januar 1948 auf Seite 295 und endet mit der Nummer 19 vom 31. August 1948 auf Seite 321. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1948, Nr. 18-13 v. 31.1.-31.8.1948, S. 295-321).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Untersuc hungshaftanstalt Anforderungen, die Sicherheit und Ordnung bei der Absicherung und Beaufsichtigung von. - Absicherung der weiblichen bei Betreuer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von.

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