Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1947, Seite 272/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1947, Seite 272/2 (ABlKR Dtl. 1947, S. 272/2); Artikel IV 1. Alle Druckplatten, Formen und Negative von Briefmarken aus der Vorbesetzungszeit sind unter Kontrolle und Überwachung eines Vertreters der Alliierten Kontrollbehörde innerhalb von zwei Wochen von dem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes an zu vernichten oder unbrauchbar zu machen. Das gleiche gilt für alle Walzen, die für die Herstellung von Markenpapier, das Hakenkreuz-Wasserzeichen oder andere nationalsozialistische Symbole oder Zeichen enthält, benutzt werden. 2. Der Vertreter der Alliierten Kontrollbehörde hat innerhalb eines Monats von dem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes an dem Alliierten Ausschuß für Verkehrs- und Postwesen einen Bericht über die auf Grund der Bestimmungen dieses Artikels vorgenommene Vernichtung zu erstatten. A r t i к e 1 V Kauf, Verkauf, Tausch oder Ausstellung von Briefmarken der Vorbesetzungszeit sind verboten. A r t i к e 1 VI 1. In diesem Gesetz bedeutet der Ausdruck „Briefmarken der Vorbesetzungszeit" entwertete oder nicht entwertete Briefmarken, Dienstmarken, Umschläge mit eingedruckten Marken, Postkarten, die während der nationalsozialistischen Regierung zur postalischen Verwendung in Deutschland oder in irgendeinem Land oder Gebiet unter deutscher Besetzung ausgegeben oder hergestellt worden sind; ausgenommen sind Briefmarken, die sich auf Urkunden befinden, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgestellt oder in öffentlichen Akten enthalten sind. 2. Marken der Weimarer Republik gelten ohne Rücksicht auf ihren Ausgabetag nicht als Briefmarken der Vorbesetzungszeit in Sinne dieses Gesetzes, vorausgesetzt, daß sie nicht auf Papier gedruckt sind, das Hakenkreuz-Wasserzeichen oder andere nationalsozialistische Symbole oder Zeichen enthält. A r t i к e 1 VII Wer Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderhandelt oder zuwiderzuhandeln versucht, setzt sich der Strafverfolgung vor den deutschen Gerichten oder den Gerichten der Militärregierung aus und wird mit Gefängnis bis zu 5 (fünf) Jahren und mit einer Geldstrafe bis zu 500 000 RM oder mit einer dieser beiden Strafen bestraft. Artikel VIII Dieses Gesetz tritt am 10. April 1947 in Kraft. Ausgefertigt in Berlin, am 10. März 1947. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. A. Ku-Totschkin, Generaloberst, Joseph T. MclVarney, General, Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force, und 7\ Koenig, General der Armee, unterzeichnet). 272;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1947, Seite 272/2 (ABlKR Dtl. 1947, S. 272/2) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1947, Seite 272/2 (ABlKR Dtl. 1947, S. 272/2)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1947: Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR) 1947 (ABlKR Dtl. 1947), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1947. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1947 beginnt mit der Nummer 14 am 31. März 1947 auf Seite 255 und endet mit der Nummer 17 vom 31. Oktober 1947 auf Seite 294. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1947, Nr. 14-17 v. 31.3.-31.10.1947, S. 255-294).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit ist mit eine Voraussetzung für eine reibungslose Dienstdurchführung in der Untersuchungshaftanstalt. Jeder Gegenstand und jede Sache muß an seinem vorgeschriebenen Platz sein. Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nach dem Parteitag der Akademie-Verlag Lenin und die Partei über sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung Progress Verlag Moskau und Berlin Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie die Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus ist das erklärte Ziel der Politik unserer Partei.

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