Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 98/1

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 98/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 98/1); 30 DIREKTIVE Nr. 24 Entfernung von Nationalsozialisten und Personen, die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegen überstehen, aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen Der Kontrollrat erläßt die folgende Direktive: 1. Zweck und Ziel Die Dreimächte-Konferenz in Berlin stellte als Ziel der Besetzung.Deutschlands unter anderem fest.; Die Entfernung aller Mitgliêder der Nationalsozialistischen Partei, die ihr aktiv und nicht nur nominell angehört haben, und aller derjenigen Personen, die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen, aus öffentlichen und halböffentlichen Ämtern und aus verantwortlichen Stellungen in bedeutenden privaten Unternehmen. Diese sind durch solche Personen zu ersetzen, die nach ihrer politischen und moralischen Einstellung für fähig erachtet werden, die Entwicklung wrahrer demokratischer Einrichtungen in Deutschland zu fördern. 2. Begriffsbestimmungen a) Als Personen, die der Partei „aktiv und nicht nur nominell angehört haben" und solche, „die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen", sind anzusehen: I. Personen, die als Amtsträger oder in anderer Weise in der Partei, von den Orts- bis hinauf zu den Reichsstellen, odei in einer der ihr angeschlossenen oder in solchen Organisationen, die militaristische Lehren fördern, aktiv tätig waren; II. Personen, die nationalsozialistische Verbrechen, Rasseverfolgungen oder ungleichmäßige und ungerechte Behandlung gutgeheißen oder an solchen Taten willig teilgenommen haben; III. Personen, die offen erklärte Anhänger des Nationalsozialismus oder militaristischer oder Rassenlehren waren, oder IV. Personen, welche freiwillig der NSDAP, deren Führern oder Hoheitsträgern wesentlichen moralischen oder materiellen oder politischen Beistand irgendeiner Art geleistet haben. b) Der Ausdruck „öffentliches Amt" schließt alle Staats- und Gemeindebeamten oder Angestellten ein, die von Mitgliedern leitender Organe politischer Parteien, Gewerkschaften und anderer öffentlicher Organisationen bekleidet werden, mit Ausnahme solcher, die ihrer geringen Bedeutung wegen die derzeitigen oder zu bestellenden Inhaber nicht in die Lage versetzen, alliierte Interessen zu gefährden oder den alliierten Grundsätzen und Bestrebungen zuwiderlaufende Handlungen zu begehen. Diese Begriffsbestimmung zieht notwendigerweise zumindest die Prüfung aller Personen in öffentlichen Ämtern, sofern diese nicht nur gewöhnliche Arbeiten verrichten, nach sich. Unter „gewöhnlicher Arbeit’* sind'Arbeiten oder Dienstleistungen sei es gelernte oder ungelernte Arbeit oder Bürodienst in untergeordneter'£tellung zu verstehen, in;
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Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Den Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten des HfS Nach harten und komplizierten Verhandlungen fand das Folgetreffen in Wien seinen Abschluß mit der Unterzeichnung des Abschließenden Dokuments.

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