Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 93/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 93/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 93/2); ?reich und im uebrigen Reichsgebiet vom 6. Juli 1938 (Reichsgesetzblatt I, S. 807) ergangen sind, die weder im Buergerlichen Gesetzbuch enthalten waren, noch in diesem Gesetz enthalten sind, sowie gerichtliche Entscheidungen, die ganz oder vorwiegend auf rassenmaessigen, politischen oder religioesen Gruenden beruhen, koennen von jedem der durch die Entscheidung benachteiligten Ehegatten sowie den aus der Ehe hervorgegangenen Kindern und vom Staatsanwalt angefochten werden (Haertemilderungsklage) . 2. Die Haertemilderungsklage ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vor demjenigen Gericht zu erheben, dessen rechtskraeftige Entscheidung angefochten wird. Falls dies unmoeglich oder untunlich ist, wird das zustaendige Gericht von dem Praesidenten des Oberlandesgerichts bestimmt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. 3. Im Wege der Haertemilderungsklage kann der Anfechtungsberechtigte den Ausgleich unbillig erlittenen Schadens wirtschaftlicher Art und die Abstellung oder Milderung solcher Haerten begehren, die ihn in seiner persoenlichen Stellung beeintraechtigen. 4. Der Antrag auf Wiederherstellung einer fuer nichtig erklaerten, aufgehobenen oder-geschiedenen Ehe kann nicht gestellt werden. 5. Das Gericht entscheidet nach seinem durch Billigkeit bestimmten freien Ermessen und unter Beruecksichtigung aller Umstaende, die zur Benachteiligung des Anfechtungsberechtigten gefuehrt haben; insbesondere kann es angemessene Entgeltung eines unbillig erlittenen Schadens fuer die Zeit seit Erlass des angefochtenen Urteils gewaehren und dem Antragsteller diejenigen Rechte zubilbgen, die nach diesem Gesetz einem unschuldig geschiedenen Ehegatten zustehen. 6. Im uebrigen finden auf die Haertemilderungsklage die Vorschriften der Zivilprozessordnung sinngemaesse Anwendung. Vierter Abschnitt ZUSAeTZLICHE BESTIMMUNGEN ? 78 Die ?? 1303 bis 1352, 1564 bis 1587, lss08 Abs. 2 und die ?? 1635 bis 1637, 1699 bis 1704, 1771 Abs. 2 Satz 2 des Buergerlichen Gesetzbuchs Artikel II, ?? 1 und 2 des Gesetzes gegen Missbraeuche bei der Eheschliessung und der Annahme an Kindes Statt vom 23. November 1933 (Reichsgesetzblatt I, S. 979) und Artikel I des Gesetzes ueber die Aenderung und Ergaenzung familienrechtlicher Vorschriften und ueber die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 12. April 1938 (Reichsgesetzblatt L S. 380) bleiben aufgehoben. ? 79 Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschliessung und Ehescheidung im Lande Oesterreich und im uebrigen Reichsgebiet vom 8. Juli 1938 (Reichsgesetzblatt I, S. 807) wird hiermit aufgehoben. Gleichermassen aufgehoben sind alle Be- 93;
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Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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