Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 92/1

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 92/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 92/1); ?ui. Verhaeltnis zu den kindern ? 74 Sorge fuer die Person des Kindes 1. Ist die Ehe geschieden, so bestimmt das Vor- mundschaftsgericht, falls eine Einigung der Ehegatten nicht zustande gekommen ist, welchem von ihnen die Sorge fuer die Person des oder der gemeinschaftlichen Kinder zustehen soll. Die Einigung der Ehegatten ist in einem schriftlichen Vorschlag binnen einer Frist von zwei Wochen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils dem Vormundschaftsgericht zur Genehmigung vorzulegen. * 2. Ist der Vorschlag innerhalb der in Absatz i bestimmten Frist nicht vo?gelegt worden oder findet er nicht die Billigung des Vormundschaftsgerichts, so hat dasselbe diejenige Regelung zu treffen, die dem wohlverstandenen Interesse des oder der Kinder unter Beruecksichtigung der gesamten Verhaeltnisse am besten entspricht. Es kann dabei auch mit den Kindern persoenlich Fuehlung nehmen. 3. Vor der Entscheidung sind die geschiedenen Ehegatten persoenlich zu hoeren. Von der Anhoerung soll nur abgesehen werden, wenn sie unmoeglich ist. 4. Einem Ehegatten, der allein oder ueberwiegend fuer schuldig erklaert worden ist, soll die Sorge nur uebertragen werden, wenn dies aus besonderen Gruenden dem Wohl des oder der Kinder dient. 5. Das Vormundschaftsgericht kann die Sorge einem Pfleger uebertragen, wem dies aus besonderen Gruenden fuer das Wohl w? oder der Kinder, erforderlich ist. 6. Das Vormundschaftsgericht kann die Regelung jederzeit aendern, wenn es dies im Interesse des Wohls des oder der Kinder fuer angezeigt haelt. ? 75 Persoenlicher Verkehr mit den Kindern 1. Der Ehegatte, dem die Sorge fuer die Person eines gemeinschaftlichen Kindes nicht zusteht, behaelt die Befugnis, mit ihm persoenlich zu verkehren. 2, Das Vormundschaftsgericht kann den Verkehr naeher regeln. Es kann ihn fuer eine bestimmte Zeit oder dauernd ausschliessen, wenn dies aus besonderen Gruenden dem Wohl des Kindes dient. F. Recht zum Getrenntleben nach Verlust des Scheidungsrechts ? 76 Ist das Scheidungsrecht durch Verzeihung oder Fristablauf verlorengegangen, so sind die Rechte und Pflichten der Ehegatten so zu beurteilen, als ob der verlorengegangene. Scheidungsgrund niemals bestanden haette. Dritter Abschnitt HAeRTEMILDERUNGSKLAGE ? 77 1. Gerichtliche Entscheidungen familienrechtlichen Inhalts, die auf Grund solcher Vorschriften des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschliessung und Ehescheidung im Lande oester 92;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 92/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 92/1) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 92/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 92/1)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der Konspiration und Sicherheit der in der täglichen operativen Arbeit wie realisiert werden müssen. Es ist vor allem zu sichern, daß relativ einheitliche, verbindliche und reale Normative für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit im oder am Gerichtsgebäude im Verhandlungssaal, Verkehrsunfällen, Einleitung sofortiger medizinischer Hilfe während des Transportes oder der gerichtlichen Hauptverhandlung und anderes.

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