Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 82/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 82/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 82/2); ?E. Aufhebung der Ehe I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN * . ? 28 Die Aufhebung der he kann nur in den Faellen der ?? 30 bis 34 und 39 dieses Gesetzes begehrt werden. . - * ? Die Ehe wird durch gerichtliches Urteil aufgehoben. Sie ist mit der Rechtskraft des Urteils -aufgeloest. II. AUFHEBUNGSGRUeNDE ? 30 ; 1 Mangel der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters 1. Ein Ehegatte, kann Aufhebung der Ehe be-gehren, wenn er, zur Zeit der Eheschliessung oder im Falle des ? ? Absatz 2 zur Zeit der Bestaetigung in der Geschaeftsfaehigkeit beschraenkt war ;uncL sein . gesetzlicher Vertreter nicht die Einwilligung zur Eheschliessung oder zur Bestaetigung erteilt hatte. So lange der Ehegatte in der Geschaeftsfaehigkeit beschraenkt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter-die Aufhebung der Ehe begehren. 2. Die Aufhebung ist ausgeschlossen, wenn der gesetzliche Vertreter. die Ehe genehmigt oder der Ehegatte, nachdem er unbeschraenkt geschaeftsfaehig geworden ist, zu erkennen gegeben hatK dass er die Ehe fortsetzen will. 3. Verweigert der gesetzliche Vertreter die.Ge- * nehmigung ohne triftige Gruende, so kann der Vormundschaftsrichter sie auf Antrag eines Ehegatten ersetzen. . \ * ? 31 Irrtum ueber die Eheschliessung oder ueber die Person des anderen Ehegatten ?. Ein Ehegatte kann Aufhebung der Ehe begehre ?, wenn m bei der Eheschliessung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschliessung handelt, oder wenn er dies zwar gewusst hat, aber , eine Erklaerung, die Ehe eingehen zu wol.lennichtz hat *abgeben wollen. Das gleiche gilt; weraPjder Ehegatte sich in der Person des anderen Ehegatten geirrt hat. - 2. Die Aufhebung ist ausgeschlossen, wenn der Ehegatte nach Entdeckung des Irrtums zu erkennen gegeben hat, dar die Ehe fortsetzen will. ? 32 Irrtum ueber die persoenlichen Eigenschaften des anderen Ehegatten 1. Ein Ehegatte kann Aufhebung der Ehe begehren, wenn er sich bei der Eheschliessung ueber? solche persoenlichen Eigenschaften des anderen Ehegatten geirrt- hat, die ihn bei Kengtnis der Sachlage und bei verstaendiger Wuerdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten haben wuerden. 2. Die Aufhebung ist ausgeschlossen, wenn der Ehegatte nach Entdeckung des Irrtums zu. erkennen gegeben hat, dass er die Ehe fortsetzen will, oder * wenn sein Verlangen nach Aufhebung der Ehe mit Ruecksicht auf die bisherige Gestaltung des ehelichen Lebens der Ehegatten als sittlich nicht gerechtfertigt erscheint. v r 82;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 82/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 82/2) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 82/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 82/2)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und damit den Einfluß von erkannten personellen Stützpunkten des Gegners auf weitere Gleichgesinnte und andere negative Kräfte wirksam zu unterbinden. Sie sind zur ständigen Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage einer qualifizierten Auftragserteiluagi In-struierung personen- und sachbezogen erfolgt, die tatsächlichen Gründe für die Beendigung der Zusammej, mit und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen für diipiSivierung der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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