Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 72/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 72/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 72/2); pflichtigen selbst beschränkt. Aile anderen ü* § 5 des Vermögensteuergesetzes geWährten“ Freibeträge kommen in Wegfall. Artikel. III ' An Stelle des einheitlichen in § 8 dès Vermögen* Steuergesetzes vorgesehenen Steuersatzes treten die folgenden jährlichen Vermögensteuersätze: ; a) Für vermögensteuerpflichtige Rechtspersönlich- keiten (siehe § 1 Ziffer [1] 2, und § 2 Ziffer [1] 2 des Vermögenssteüergesetzes): ' I. 2 °/o, wenn das steuerpflichtige Gesamiw.r mögen RM 500 000, nicht.Übersteigt. II. 2V2 °/o, wenn das steuerpflichtige Gesamtvermögen RM 500 000; übersteigt. b) Für natürliche Personen: ѵ i4 1 °/o, wenn das steuerpflichtige Gesamtvermögen RM 50 000, nicht übersteigt; lV2%v .wenn das Gesamtvermögen RM 50 000, nicht übersteigt und der Land-und Forst Wirtschaft gewidmet ist. И. IV2 °/o, wenn das steuerpflichtige Gesamtvermögen zwar RM 50 000, , nicht aber RM 500 000, übersteigt III. 2V2 °/o,. wenn das steuerpflichtige Gesamtvermögen RM 500 000, übersteigt. Artikel IV 1. Bei Feststellung des Nettoeinkommens für Zwecke der Körperschaftsteuer-Veranlagung stellen bezahlte Vermögensteuern abzugsfällige Ausgaben dar §§ 11 und ,12 dés Körperschaftsteuergesetzes werden hiermit entsprechend abgeändert 2. Bei Ermittlung der Einkommensteuerpflicht sind bezahlte Vermögensteuern als Sonderausgaben gemäß § 10 des Einkommensteuergesetzes abzugsfähig. 3. Bei Feststellung des Nettoeinkommens’ für Zwecke der Veranlagung -der außerordentlichen Gewinnsteuer stellen bezahlte Vermögensteuern abzugsfähige Ausgaben dar. A r t i к e 1 V * Vermögensteuerpflicht besteht** „ a) Ohne Unterschiede ob der Steuerpflichtige ein Nettoeinkommen bezieht oder nicht; und b) ohne Rücksicht auf den Betrag anderer Steuern, die der Steuerpflichtige zu entrich- " ten hat. А r t i к e 1 VI Die in § 11 der Steuervereinfachungsverordnung vom 14. September vorgenommenen Änderungen des § 22 des Reichsbewertungsgesetzes (das die Neufeststellung des Einheitswertes im Falle von Wertänderungen betrifft) werden aufgehoben. § 22 des Keichsbewertüngsgesetzes tritt in seiner unmittelbar vor dem 14. September 1944 bestehenden Fassung wieder in Kraft. m Artikel ѴІГ / Vermögensteuerpflichtiges Vermögen ist einer neuen Hauptveranlagung (§ 12 des Vermögen--steuergesetzes) zu unterziehen. Dieser Hauptver- 72;
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Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit -der verantt jg.r.t,Uihnn Arwjnhfii ijteT ijj streb -dor Porson-selbst ontterer unbeteüigt-er Personen gefährden könnterechtzeitig erkannt und verhindert werden. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme bildet generell dfs Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei verstärkt zur Anwendung zu bringen. Die Durchführung von Aktionen gegen Gruppen deren Mitglieder erfordert eins exakte Vorbereitung durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung während der Durchführung der OPK. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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