Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 72/1

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 72/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 72/1); pflichtigen selbst beschränkt. Aile anderen ü* § 5 des Vermögensteuergesetzes geWährten“ Freibeträge kommen in Wegfall. Artikel. III ' An Stelle des einheitlichen in § 8 dès Vermögen* Steuergesetzes vorgesehenen Steuersatzes treten die folgenden jährlichen Vermögensteuersätze: ; a) Für vermögensteuerpflichtige Rechtspersönlich- keiten (siehe § 1 Ziffer [1] 2, und § 2 Ziffer [1] 2 des Vermögenssteüergesetzes): ' I. 2 °/o, wenn das steuerpflichtige Gesamiw.r mögen RM 500 000, nicht.Übersteigt. II. 2V2 °/o, wenn das steuerpflichtige Gesamtvermögen RM 500 000; übersteigt. b) Für natürliche Personen: ѵ i4 1 °/o, wenn das steuerpflichtige Gesamtvermögen RM 50 000, nicht übersteigt; lV2%v .wenn das Gesamtvermögen RM 50 000, nicht übersteigt und der Land-und Forst Wirtschaft gewidmet ist. И. IV2 °/o, wenn das steuerpflichtige Gesamtvermögen zwar RM 50 000, , nicht aber RM 500 000, übersteigt III. 2V2 °/o,. wenn das steuerpflichtige Gesamtvermögen RM 500 000, übersteigt. Artikel IV 1. Bei Feststellung des Nettoeinkommens für Zwecke der Körperschaftsteuer-Veranlagung stellen bezahlte Vermögensteuern abzugsfällige Ausgaben dar §§ 11 und ,12 dés Körperschaftsteuergesetzes werden hiermit entsprechend abgeändert 2. Bei Ermittlung der Einkommensteuerpflicht sind bezahlte Vermögensteuern als Sonderausgaben gemäß § 10 des Einkommensteuergesetzes abzugsfähig. 3. Bei Feststellung des Nettoeinkommens’ für Zwecke der Veranlagung -der außerordentlichen Gewinnsteuer stellen bezahlte Vermögensteuern abzugsfähige Ausgaben dar. A r t i к e 1 V * Vermögensteuerpflicht besteht** „ a) Ohne Unterschiede ob der Steuerpflichtige ein Nettoeinkommen bezieht oder nicht; und b) ohne Rücksicht auf den Betrag anderer Steuern, die der Steuerpflichtige zu entrich- " ten hat. А r t i к e 1 VI Die in § 11 der Steuervereinfachungsverordnung vom 14. September vorgenommenen Änderungen des § 22 des Reichsbewertungsgesetzes (das die Neufeststellung des Einheitswertes im Falle von Wertänderungen betrifft) werden aufgehoben. § 22 des Keichsbewertüngsgesetzes tritt in seiner unmittelbar vor dem 14. September 1944 bestehenden Fassung wieder in Kraft. m Artikel ѴІГ / Vermögensteuerpflichtiges Vermögen ist einer neuen Hauptveranlagung (§ 12 des Vermögen--steuergesetzes) zu unterziehen. Dieser Hauptver- 72;
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Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß die eingesetzten Angehörigen einheitlich entsprechend der A-Ordnung bekleidet sind und die Uniform sich in einem sauberen und ordentlichen Zustand befindet.

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