Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 62/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 62/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 62/2); 62 c) Falls sich die gemäß den Bestimmungen des Absatzes b) erfolgte Änderung der bisherigen Gesetzgebung in einer Herabsetzung statt Erhöhung der Steuerschuld des Steuerpflichtigen auswirkt, ist die Steuerschuld grundsätzlich so zu errechnen, daß zunächst der Betrag festgestellt wird, der zu erheben ge--wesen wäre, wenn die Bestimmungen dieses Gesetzes (mit Ausnahme von Artikel I) nicht erlassen worden wären,- dazu wird dann unter Beachtung der Bestimmungen in Absatz a) ein Zuschlag .von 25 °/o oder 35 °/o hinzugefügt. 2. Diese allgemeinen Grundsätze finden auf die Festsetzung der Lohnsteuer Anwendung. 3. über die praktische Anwendung dieser allgemeinen Grundsätze geben die als Anlagen „A! und nB" beigefügten Tabellen zu diesem Gesetz Aufschluß. Diese Anlagen treten an die Stelle der Tabellen in den Anlagen 1 und 2 zum Einkommensteuergesetz. 4. § 40 des Einkommensteuergesetzes, der besonders auf die sonstigen Bezüge der Arbeitnehmer anwendbare Sätze für die Lohnsteuer festsetzt, wird aufgehoben. Diese Bezüge werden nach den auf die andern Einkunftsarten anwendbaren Sätzen versteuert. 5. Die Einkommensteuer wird für alle Personen veranlagt, die gemäß Ziffer 4 des Artikels XVI dieses Gesetzes zur jährlichen Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Diesen Personen werden auch weiterhin die von dem Lohn oder anderen Einkommen als Steuer abgezogenen Summen gütgeschrieben. § 46 des Einkommensteuergesetzes (in der Fassung des § 7 der Steuervereinfachungsverordnung vom 14. September 1944) wird dementsprechend geändert. А r t i к e 1 IV Körperschaftsteuer Erhöhung de Steuersätze Î. Die Sätze für die Körperschaftsteuer (§ 19, Absatz I des Körperschaftsteuergesetzes) sind die folgenden: a) Bei Einkommen bis zu RM 50 000 . . 35 °/* b) Bei Einkommen von RM 50 000 bis zu RM 100 000 . 45 / c) Bei Einkommen von RM 100 000 bis zu RM 500 000 60 °/o d) Bei Einkommen über RM 500 000 . . 65°/o 2. Zur Vermeidung von Unbilligkeiten in Grenz-fällen wird die folgende Angleichung vorgesehen: wenn das Einkommen einer Körperschaft in eine der in den Absätzen b); c) oder d) der obigen Ziffer 1 angeführten Stufen fällt, soll der fällige Steuerbetrag nicht 'höher sein al?: a) Die Steuer für das höchste Einkommen der nächstniedrigeren Steuerstufe, mit einem Zuschlag von b) 90 °/o des Unterschieds zwischen dem Gesamteinkommen und dem höchsten Einkommen der nächstniedrigeren Stufe. 3. Die praktische Anwendung dieser Bestimmungen ist aus Anlage „C" ersichtlich.;
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Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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