Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 54/1

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 54/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 54/1); ?2. Das Justizdirektorium prueft die ihm vorgelegten Antraege und faellt nach Massgabe der folgenden Grundsaetze eine Entscheidung, die es sodann dem Zonenbefehlshaber mitteilt. a) Wer zur Aburteilung oder als Zeuge von einem Internationalen Militaergerichtshof an-gefordert ist, wird zur Aburteilung ausserhalb Deutschlands nur dann ausgeliefert, bzw. zur Zeugenaussage ausserhalb" Deutschlands nur dann angehalten, wenn der gemaess dem Londoner Abkommen vom 8. August 1945 eingesetzte Ausschuss der Hauptanklaeger seine Zustimmung erteilt. b) Ist ein Angeschuldigter von mehreren Behoerden, von welchen keine ein Internationaler Militaergerichtshof ist, zur Aburteilung angefordert, so werden die Auslieferungsantraege nach Massgabe der folgenden Rangordnung entschieden: 1. Wird der Angeschuldigte zur Aburteilung in der Zone, in der er sich befindet, be- ss noetigt, so wird er nur dann ausgeliefert, wenn Vorkehrungen fuer seine Rueckkehr nach stattgefundener auswaertiger Verhandlung getroffen sind. 2. Wird er zur Aburteilung in einer anderen Zone als der seines Aufenthalts benoetigt, so wird er zuerst nach der anfordernden Zone ausgeliefert, ehe er ausserhalb Deutschlands verschickt wird, es sei denn, dass Vorkehrungen fuer seine Rueckkehr in die anfordernde Zone nach stattgefundener auswaertiger Verhandlung getroffen sind. 3. Wird er zur Aburteilung ausserhalb Deutschlands von zweien oder mehreren der Vereinigten Nationen benoetigt, so hat diejenige den Vorrang, deren Staatsangehoerigkeit er besitzt. 4. Wird er zur Aburteilung ausserhalb Deutschlands von mehreren Laendern benoetigt und befinden sich unter diesen solche die nicht den Vereinigten Nationen angehoeren, so hat das Land, das den Vereinigten Nationen angehoert, den Vorrang. 5. Wird er zur Aburteilung ausserhalb Deutschlands von zweien oder mehreren der Vereinigten Nationen angefordert, so hat, vorbehaltlich der Bestimmung in Ziffer 3, diejenige den Vorrang, welche die schwerste durch Beweismaterial gerechtfertigte Anklage vorbringt. Artikel V Die nach Massgabe des Artikels IV dieses Gesetzes zwecks Aburteilung vorzunehmende Auslieferung von Angeschuldigten soll auf Grund von Antraegen von Staatsregieruengen und Zonenbefehlshabern so erfolgen, dass die Auslieferung eines Verbrechers in ein Hoheitsgebiet nicht dazu ausgenutzt werden kann, um in einem anderen Gebiet den freien Lauf der Gerechtigkeit zu vereiteln oder unnoetig zu verzoegern. Wenn innerhalb von sechs 54;
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Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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