Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 44/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 44/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 44/2); 6. Folgende Bestimmungen werden auf die sich außerhalb Deutschlands befindlichen Kriegsgefangenen Anwendung finden: aj Außerhalb Deutschlands untergeb rächte Kriegsgefangene werden zunächst in die Zone überführt, die von der Macht besetzt ist, in deren Gewahr der betreffende Kriegsgefangene sich gegenwärtig befindet. Später werden sie dann in.die Zone ihres früheren Wohnortes befördert. b) Diese Verschiebungen werden von der betreffenden Macht zu einem ihr passenden Zeitpunkte vorgenommen, vorausgesetzt, daß kein von den Alliierten betreffs zu leistender Reparationsarbeiten getroffenes Abkommen dazu in Widerspruch steht. c) Die Verschiebung von außerhalb Deutschlands üntergebrachten Kriegsgefangenen, die in dem Verwahr einer alliierten Nation sind, die keine Besatzungsmacht ist, wird durch Verhandlungen zwischen der Regierung-der betreffenden alliierten Nation und dem Kontrollrat geregelt. Der Kontrollrat wird von den in Frage kommenden nationalen Regierungen statistische Angaben über den Bestand an Kriegsgefangenen erhalten. d) Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland werden die Kriegsgefangenen gemäß dem üblichen Entlassungsverfahren entlassen. e) Abmachungen für die Heimbeförderimg nicht-deutscher Kriegsgefangener, die sich außerhalb Deutschlands befinden, werden unmittelbar zwischen den alliierten Regierungen und den Regierungen der Staaten, denen die Gefangenen angehören, getroffen. 7. Alle ehemaligen nach Deutschland entlassenen Kriegsgefangenen müssen sich nach Ankunft in ihrem Wohnorte binnen 48 Stunden bei der örtlichen Zivilbehörde anmelden. Diejenigen, die es unterlassen, sich innerhalb der gegebenen Frist anzumelden, werden bestraft, 8. Fahnenflüchtige und Nachzügler der ehemaligen Wehrmacht in den verschiedenen Zonen werden von den Zonenbefehlshabern angewiesen werden, sich zu einer geeigneten Zeit bei einer passenden Sammelstelle zu melden, um dort mit den nötigen Papieren ausgestattet und nach den gegenwärtigen Richtlinien abgefertigt zu werden. Wer diesen Anweisungen nicht Folge leistet, wird verhaftet und bestraft. 9. Der Schutz vor Vernichtung und die übernähme seitens der Alliierten der Archive, Bücher, Pläne, Urkunden, Briefe, Akten und sonstiger Angaben und Unterlagen, die der ehemaligen Wehrmacht und den angegliederten militarisierten Verbänden oder von diesen kontrollierten Organen gehörten, müssen mit sorgfältiger Aufmerksamkeit verfolgt werden. Die sich daraus ergebenden Auskünfte und Angaben werden ihre angemessene Verwendung bei dem Entlassungsverfahren finden, und zuletzt wird auf Anordnung des Kontrollrates in einer Weise über sie verfügt, die solche Auskünfte und Angaben dem Zu- 44;
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Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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