Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 43/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 43/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 43/2);  19 DIREKTIVE Nr. 18 Entia&simg und Auflösung der deutschen bewaffneten Kräfte Der Kontrollrat verfügt wie folgt: 1. Angehörige der ehemaligen Wehrmacht und der angegliederten militarisierten Streitkräfte, einschließlich der Militärbeamten und Kriegsgefangenen, werden aus dem Militärverhältnis entlassen, unter Berücksichtigung der folgenden Umstände: a) Die Anforderungen von deutschen Arbeitskräften durch die alliierten Nationen. b) Die Notwendigkeit Kriegsverbrecher und Personen, die unter dem Verdacht von Kriegsverbrechen stehen oder eine Gefahr -für die -öffentliche Sicherheit bedeuten könnten, bis zum Beweis ihrer Schuld in Haft zu halfen. c) Die Notwendigkeit, Offiziere der ehemaligen Wehrmacht und der angegliederten militarisierten Verbände, welche eventuell eine Gefahr bedeuten können, in Haft zu halten. 2. Die Entlassung der deutschen Kriegsgefangenen wird planmäßig in die Wege geleitet und überwacht werden. Jeder Kriegsgefangene wird offiziell aus dem Gefangenenlager entlassen und erhält einen Entlassungsschein. Das als Entlassungsschein zu benutzende Formular wird den Zonenbefehlshabern zugeschickt. 3. Die ehemaligen Wehrmachtangehörigen werden in -die Zone Deutschlands entlassen, wo ihr früherer Wohnort lag, und zwar gemäß den in Anhang ,,A" enthaltenen Bestimmungen („Vorschriften und Richtlinien für die Überführung von Kriegsgefangenen von einer Besetzungszone in die andere"). 4. Die ehemaligen Wehrmachtangehörigen, deren früherer Wohnort Berlin war, dürfen erst dann nach Berlin entlassen werden, wenn die Einzelheiten durch Abmachungen zwischen dem Zonenbefehlshaber, in dessen Verwahr die betreffenden Kriegsgefangenen sich befinden, und der Alliierten Kommandatura in Berlin geregelt sind. Anderweitige Entlassungen nach Groß-Berlin dürfen nicht stattffnden. 5. Von den in Deutschland untergebrachten Kriegsgefangenen werden diejenigen, die nicht deutscher Herkunft sind, mit Ausnahme der Österreicher, stS bald wie möglich heimbefördert. Die Rücksendung in die Heimat soll nicht wegen etwaigen Einsatzes in von den Alliierten aufgestellten Arbeitsplänen verzögert werden. In solchen Fällen ist keine formelle Entlassung erforderlich; eine Ausnahme bildet die Entlassung von Österreichern, deren Rückbeförderung nach Österreich gemäß den mit den jeweiligen nationalen Bestandteilen des Alliierten Kon-; trollrates in Österreich bestehenden Ab* machungen stattfinden wird. 43;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 43/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 43/2) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 43/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 43/2)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung oder aus Zweckmäßigkeitsgründen andere;Dienststellen des in formieren. Bei Erfordernis sind Dienststellen Angehörige dar Haltung auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen.

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