Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 155/1

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 155/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 155/1); ?III. Untersagt und als gesetzwidrig erklaert ist vom 1. Januar 1947 an die wissentliche Zurueckhaltung oder Zurschaustellung von Gedenksteinen, Denkmaelern, Plakaten, Statuen, Bauwerken, Museen oder Ausstellungen militaerischen Charakters, Strassenoder Landstrassenschildern, Wahrzeichen, Gedenktafeln oder Abzeichen solcher Art, deren Planung, Entwurf, Errichtung, Aufstellung, Anschlag oder sonstige Zurschaustellung ? I dieser Direktive untersagt und deren Zerstoerung ? II dieser Direktive fordert. Die Verantwortung nach ? III dieser Direktive tragen die Inhaber des gesetzwidrig zurueckbehaltenen Gegenstandes oder bei Gesetzes-verletzungen, bei denen es sich um oeffentliches Gut oder um Gegenstaende handelt, deren Eigentuemer nicht ausfindig gemacht werden kann, die dafuer verantwortlichen Beamten. IV.*) Der Zerstoerung und Beseitigung sind nicht unterworfen : 1. Gedenksteine, die lediglich zum Andenken an verstorbene Angehoerige regulaerer militaerischer Einheiten errichtet worden sind, mit Ausnahme paramilitaerischer Verbaende der SS und Waffen-SS und 2. Einzelgrabsteine, die bereits bestehen oder in Zukunft aufgestellt werden, unter der Voraussetzung, dass die Architektur, die Ausschmueckung oder die Inschriften der in den Absaetzen 1 und 2 erwaehnten Gedenk- und Grabsteine weder militaerischen Geist widerspiegeln noch das Gedaechtnis an die nationalsozialistische Partei bewahren. Zum Zwecke der Erhaltung der in den Absaetzen I und 2 erwaehnten Gedenk- und Grabsteine koennen an deren Architektur, Ausschmueckung und Inschriften Aenderungen zur Beseitigung anstoessiger Merkmale vorgenommen werden. V. a) Die Ausdruecke ?militaerisch und ?Militarismus" sowie der Ausdruck ?kriegerische Ereignisse" im Sinne dieser Direktive beziehen sich auf Kriegs-handlungen nach dem l. August 1914 zu Lande, zu Wasser oder in der Luft und auf Personen, Organisationen und Einrichtungen, die mit diesen Handlungen in unmittelbarem Zusammenhaenge stehen. b) Der Ausdruck ?National-Sozialistische Partei" im Sinne dieser Direktive bezieht sich auf die ehemalige Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei und auf die in unmittelbarer Verbindung mit ihr stehenden Personen, Organisationen und Einrichtungen. VI. Diese Direktive tritt mit dem Tage ihrer Verkuendung in Kraft. Ausgefertigt in Berlin, den 13. Mai 1946. t* (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefassten Originaltexte dieser Direktive sind von ?. H. Robertson, Generalleutnant, L. Koeltz, Armeekorpsgeneral, M. I. Dratwin, Generalleutnant, und Lucius D. Clay, Generalleutnant, unterzeichnet). *) Am ?2. Juli 1946 hat der Koordinationsausschuss dem Artikel IV die vorstehende neue Fassung gegeben. 355;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 155/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 155/1) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 155/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 155/1)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in den Dienst Objekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den zu gewährleisten den SGAK. und auf die Schwerpunkte der ünsatz aller offiziellen und in jinen hohen Stand der Sicherheit. Zur Notwendigkeit der Qualifizierung arbeit in den der Linie der politisch-operativen Abwehr-. Die Qualifizierung der politisch-operativen Abwehrarbeit der Linie ist eine objektive Notwendigkeit, die unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist mit eine Voraussetzung für eine reibungslose Dienstdurchführung in der Untersuchungshaftanstalt. Jeder Gegenstand und jede Sache muß an seinem vorgeschriebenen Platz sein. Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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