Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 153/1

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 153/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 153/1); 47 DIREKTIVE Nr. 29 Errichtung von Beratungsausschüssen bei den Arbeitsämtern Der Kontrollrat verfügt wie folgt: 1. Zur weiteren Stärkung des Grundsatzes der demokratischen Selbstverwaltung der Arbeitsämter sollen aus Vertretern der Arbeiter und Angestellten sowie der Arbeitgeber und der in Frage kommenden öffentlichen Körperschaften Beratungsausschüsse gebildet werden, um die Arbeitsämter und Landesarbeitsämter in allen einschlägigen Fragen zu beraten. 2. Die Beratungsausschüsse sollen nur in beratender Eigenschaft tätig sein. 3. Beratungsausschüsse sind im örtlichen Wirkungskreis der Arbeitsämter einzurichten, und beraten diese nur innerhalb ihrer Gebietszuständig-keit. Ein Beratungsausschuß ist gleichfalls bei dem Präsidenten eines jeden Landesarbeitsamts zu bilden. Diese Landesberatungsausschüsse haben keinerlei Aufsichtsbefugnis über die örtlichen Beratungsausschüsse. 4. Die Mitglieder der Beratungsausschüsse für die Arbeitsämter werden von dem Präsidenten des Landesarbeitsamts, nach Beratung mit dem Leiter des örtlichen Arbeitsamts, aus den von den Gewerkschaften, den Arbeitgebervertretern und den öffentlichen Körperschaften eingereichten Vorschlagslisten in gleicher Zahl ausgewählt. Die Mitglieder der Beratungsausschüss'e bei dein Landesarbeitsamt werden von der dem Landes- ; arbeitsamt übergeordneten Behörde, nach Beratung mit dem Präsidenten des Landesarbeitsamts und mit * Zustimmung der Militärregierung, aus den von 1 den Gewerkschaften, den Arbeitgebervertretern und den öffentlichen Körperschaften eingereichten Vorschlagslisten in gleicher Zahl ausgewählt. 5. Die Amtsdauer der Mitglieder der Beratungsausschüsse beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig. Sie sind ehrenamtlich tätig, erhalten jedoch eine angemessene Vergütung für Auslagen einschließlich einer Entschädigung für Zeitverlust. 6. Die deutschen Arbeitsbehörden werden angewiesen, für die Errichtung der Beratungsausschüsse sowie für ihre Aufgaben und Befugnisse Bestimmungen gemäß dieser Direktive auszuarbeiten, die sodann der Genehmigung durch die Militärregierung unterliegen. Ausgefertigt in Berlin, den 17. Mai 1946. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von В. H. Robertson, Generalleutnant, L. Koeltz, Armeekorpsgeneral, M. I. Dratwin, Generalleutnant, und Lucius D. Clay, Generalleutnant, unterzeichnet). 153 v V;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 153/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 153/1) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 153/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 153/1)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

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