Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 152/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 152/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 152/2); ?buechereien, Buchhahdktngen, Buchniederlagen und Verlagshaeusern den Militaerbefehlshabern oder sonstigen Vertretern der Allierten Behoerden folgendes auszuliefern: a) Alle Buecher, Flugschriften, Zeitschriften, Z e i tu ngesamml ung en, Alben, Manuskripte, Urkunden, Landkarten, Plaene, Gesang- und Musikbuecher, Filme und LicMbiMda Stellungen (Diapositive) auch solche fuer Kinder jeglichen Alters , welche nationalsozialistische Propaganda, Rassenlehre un& Aufreizung zu Gewalttaetigkeiten oder gegen die Vereinten Nationen gerichtete Propaganda enthalten; b) Alles Material, das zur militaerischen Ausbildung und Erziehung oder zur Aufrechterhaltung und Entwicklung eines Kriegspotentials beitraegt, einschliesslich der Schulbuecher und des Unterrichtsmaterials militaerischer Erziehungsanstalten jeder Art, ? ebenso alle Reglements, Instruktionen, An- weisungen, Vorschriften, Landkarten, Skizzen, Plaene usw. fuer alle Truppeneinheiten und Waffengattu ngen. 2. Innerhalb der gleichen Frist haben alle ehemaligen staatlichen und staedtischen Buechereien, alle Universitaetsrektoren und Leiter hoeherer und mittlerer Lehranstalten und aller Forschungsinstitute, die Praesidenten von Akademien, wissenschaftlichen oder technischen Gesellschaften und Vereinigungen ebenso wie die Leiter von Gymnasien und hoeheren oder niederen Elementarschulen aus den ihnen unterstellten Buechereien die in Ziffer 1 aufgefuehrte nationalsozialistische und militaerische Literatur zu entfernen, an besonders zugewiesenen Orten zusammen mit den dazugehoerigen Karten aus der Buecherkartei sorgfaeltig geordnet zusammenzustellen und den Vertretern der MflitaerkommandantUT oder anderen Alliierten Behoerden zu uebergeben. 3. Fuer die vollstaendige und fristgemaesse Uebergabe solcher Buecher und Materialien sind die Besitzer ebenso wie die Buergermeister und oertlichen Behoerden verantwortlich. 4. Die Durchfuehrung dieses Befehls wird von den Militaerbefelilshabern ?der anderen Vertretern der Militaerbehoerden der Besatzungsmaechte ueberwacht. 5. Alle in diesem Befehl erwaehnten Veroeffentlichungen und Materialien sind den Zonen- /Befehlshabern zwecks Vernichtung zur Verfuegung zu stellen. Ausgefertigt in Berlin, den 13. Mai ?94?. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefassten Originaltexte dieses Befehls sind von ?. H. Robertson, Generalleutnant, L. Koeitz, Armeekorpsgeneral, M. I. Dralwin, Generalleutnant, und Lucius D. Clay, Generalleutnant, unterzeichnet.) 152;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 152/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 152/2) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 152/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 152/2)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur. Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens.

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