Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 130/1

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 130/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 130/1); ? 36 BEFEHL Nr. 2 Einziehung und Ablieferung von Walten und Munition Zwecks Entwaffnung der Bevoelkerung und Foerde rung der oeffentlichen Sicherheit in Deutschland erlaesst der Kontrollrat folgenden Befehl: 1. Es ist jedermann verboten, Waffen und Munition zu tragen oder in Besitz oder Eigentum zu haben. 2. Wer Waffen oder Munition in seinem Besitz oder Eigentum hat, muss sie bei dem naechst-gelegeiien Alliierten Militaerbefehlshaber binnen zehn Tagen nach Bekanntmachung dieses Befehlt abliefern. 3. Wer Kenntnis davon hat, dass irgendwo Waffen oder Munition oder Vorraete an Waffen oder Munition oder Explosivstoffe oder Einrichtungen zur Herstellung von Waffen, Munition oder Explosivstoffen vorhanden sind, die nicht unter der Kontrolle der Alliierten stehen, muss hierueber sofort dem naechstgelegenen Militaerbefehlshaber Meldung erstatten. 4. Das Tragen, Verbergen, Verheimlichen oder der Besitz von Waffen oder Munition oder das Eigentum an solchen bleibt straflos, wenn sie gemaess den Bestimmungen in Ziffer 2 dieses Befehls abgeliefert werden. 5. Die Bestimmungen dieses Befehls sollen in keiner Weise die deutsche Polizei hindern, Waffen und Munition unter den vom Alliierten Kontrollrat festgesetzten oder noch festzusetzenden Bedingungen zu tragen oder in Besitz zu haben. Alle Arten von Feuerwaffen, die an die ordentliche Polizei und die oertlichen Behoerden ausgegeben werden, sind bei dem oertlichen Militaerbefehlshaber in ein Register einzutragen. 6. Fuer die Ausfuehrung dieses Befehls gelten folgende Bestimmungen: a) Dieser Befehl erstreckt sich auf alle ????-lichen und juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Auf Militaer- oder Zivilpersonen der Alliierten Besatzungsstreitkraefte findet er keine Anwendung. b) Der Ausdruck ?Waffen und Munition" umfasst Feuerwaffen jeglicher Art, einschliesslich Jagdgewehre, Munition aller Art, Explosivstoffe und Seitenwaffen aller Art Dagegen umfasst er nicht: Explosivstoffe, deren Gebrauch die Alliierten Militaerbehoerden zu Abbruchsarbeiten oder aehnlichen Arbeiten in Steinbruechen und Bergwerken gestattet haben. 7. Wer diesem Befehl nicht nachkommt, setzt sich -rechtlicher Verfolgung aus, wobei bis auf Todesstrafe erkannt werden kann. Ausgefertigt in Berlin, den 7. Januar 1946. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefassten Originaltexte dieses Befehls sind von ?. H. Robert-son, Generalleutnant, L. Koeltz, Armeekorps-General, V. Sokolowsky, General der Armee, und Lucius D. Cfay, Generalleutnant, unterzeichnet.) T30;
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Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Spezialeinheiten imperialistischer Armeen in der BRD. Es kommt dabei besonders auf die Aufklärung und Verhinderung der subversiven, gegen die und andere sozialistische Länder gerichteten Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden. Die Kräfte der Außensicherung der Untersuchungs haftanstalt sind auf der Grundlage der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung der Transporte zu treffenden Entscheidungen und einzuleitenden Maßnahmen steht die grundlegende Aufgabenatel-lung, unter allen Lagebedingungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu gewährleisten.

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