Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 100/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 100/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 100/2); freien Berufen oder Gewerben bedeutet der Begriff „Entfernung", daß das Recht der betroffenen Person zur Berufsausübung aufgehoben oder beschränkt wird, soweit sie darin nicht nur in privater Eigenschaft handelt und weder in beaufsichtigender, leitender oder organisatorischer Eigenschaft tätig ist, noch an der Einstellung und Entlassung anderer mitwirkt oder die Arbeit betreffende oder andere richtunggebende Maßnahmen zu treffen hat. f) Die Namen der entfernten Personen und die Gründe für ihre Entfernung sind den zuständigen Leitern der Vermögensverwaltung (Militärregierung) oder entsprechenden Behörden der Militärregierung zu übermitteln, die gemäß den einschlägigen Gesetzen und Anordnungen der Militärregierung die Maßnahmen zur sofortigen Sperre und Kontrolle des Vermögens solcher Personen treffen. Personen, die aus öffentlichen Ämtern entfernt werden, haben keinen Anspruch auf Rutuegehälter oder andere Beamtenrechte. 3. Geltungsbereich Der Ausdruck „Entfernung", im Sinne der oben angeführten Stelle der Erklärung von Potsdam, umfaßt auch „Ausschluß". Die einschlägigen Normen und Vorschriften sind daher in dem Sinne anzuwenden, daß sie sich nicht nur auf die Entfernung von Nationalsozialisten und anderen gegenüber den Bestrebungen der Alliierten feindlich eingestellten Personen aus verantwortlichen Ämtern und Stellungen, sondern auch auf deren Ausschluß von solchen Ämtern und Stellungen beziehen. 4. Verantwortlichkeit Für die Entfernung und den Ausschluß von Nationalsozialisten und anderen Personen, die den Bestrebungen der Alliierten gegenüber feindlich eingestellt sind, ist im allgemeinen die Abteilung oder Zweigstelle, die die Betroffenen beschäftigt oder ihre Einstellung in Betracht zieht, verantwortlich, wobei sie den Rat der Abt. für öff. Sicherheit der M. R. einzuholen oder sich deren Beistand zu bedienen hat. Die Stellungnahme der Abt. für öff, Sicherheit der M. R. nach Beratung фЦ der Abt. für Geheimdienst (der M. R.) ist entscheidend und hat allen Erwägungen verwaltungstechnischer Ratsamkeit, Zweckmäßigkeit und sogar Notwendigkeit vorauszugehen. 5. Nachprüfung von Entscheidungen Wenn die Annahme naheliegt, daß bei Entfernung oder Ausschluß einer bestimmten Person von einem Amt in Anwendung dieser Richtlinien ein Irrtum unterlaufen ist, kan Nachprüfung des Falles von der betreffenden Zweigstelle der Abteilung (der M. R.) beantragt werden. Diese kann im Einvernehmen mit der Abt. für öff. Sicherheit und der für Gehèimdienst (der M. R.) den Fall der Militärregierung im Zonen - Hauptquartier zur weiteren Behandlung übergeben; in Groß-Berlin ist die Kommandantur und, wenn es sich um leitende und andere Angestellte von Zentralstellen handelt, der Kontrollrat zuständig. Wenn sich aus der Überprüfung eindeutig ergibt, daß der Betroffene nur ein nomineller Nationalsozialist und weder ein Militarist noch eine-den alliierten Zielen feindlich 100;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 100/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 100/2) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 100/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 100/2)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit anderen Beweisgründen sowohl zur Erlangung von Gewißheit des Wahrheitswertes der Beschuldigtenaussage beitragen als auch Zweifel am Wahrheitsgehalt der Beschuldigtenaussage begründen können. Von besonderer Bedeutung sind diesbezüglich die Durchsetzung der im fixierten gesetzlichen Forderungen nach Allseitigkeit und Unvoreingenommenheit der Aufklärung der straftatverdächtigen Handlungen. Zusammen mit den in er Beweisrichtlinie des Obersten Gerichts.

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