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Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1945, Seite 30/1

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 30/1 (ABlKR Dtl. 1945, S. 30/1); ist, Vermögen oder Vermögensrechte zu erwerben, davon Gebrauch zu machen, Verfügungsgewalt darüber auszuüben oder darüber zu verfügen. Der Ausdruck umfaßt ferner jegliche Regierung einschließlich aller politischen Unterabteilungen, öffentlichen Körperschaften, Organe und ihrer Dienststellen. Eine juristische Person oder Gemeinschaft, die unter deutschem Recht zur Entstehung gelangt ist oder die ihren Hauptsitz in Deutschland hat, wird als eine Person deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels II angesehen, b) Der Ausdruck „Vermögen" umfaßt alles bewegliche und unbewegliche Vermögen und alle fälligen sowohl wie nichtfälligen Rechte und Ansprüche jeglicher Art auf solches Vermögen einschließlich allen Vermögens und aller Rechte und Ansprüche jeglicher Art hierauf, die an Dritte dem Namen nach oder als Treuhänder übertragen worden sind oder in deren Verfügungsgewalt stehen. Er umfaßt auch alles Vermögen und alle Rechte und Ansprüche jeglicher Art, die im Wege der Schenkung oder auf andere Art oder für eine Gegenleistung auf Grund einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung übertragen worden sind mit Ausnahme der Rechte und Ansprüche, die von dritten Personen in gutem Glauben für eine voll angemessene Gegenleistung erworben worden sind. Der Ausdruck „Vermögen" umfaßt Gebäude und Land, Waren, Handels- und andere Güter, bewegliche Gegenstände, Münzen, Barren, Zahlungsmittel, Bank- und andere Guthaben, Außenstände, Aktien, Anteile, Ansprüche, Lagerscheine, alle Arten von Wertpapieren, gleichgültig ob sie in Reichsmark oder fremder Währung ausgestel# sind, Beweismaterial, das sich auf Schulden oder Eigentum von Vermögen bezieht, Verträge, Urteile, Patentrechte, Urheberrechte, Rechte in Schutzmarken und im allgemeinen Vermögenswerte jeglicher Art; diese Aufstellung ist in keiner Weise erschöpfend. Artikel XI Strafbar macht sich: a) jeder, dessen Vermögen von diesem Gesetz betroffen ist und der irgendeine Handlung oder Unterlassung begeht oder zu begehen versucht in Widerspruch zu den Rechten oder Rechtsansprüchen, die der Kommission auf Grund des Artikels II und III zustehen, b) jeder, der einem anderen zur Begehung einer Handlung, die durch den Absatz a) dieses Artikels verboten ist, Hilfe leistet oder Hilfe zu leisten versucht oder sich mit -einem anderen verabredet, eine solche Zuwiderhandlung vorzunehmen. Artikel XII Wer irgendeiner Bestimmung dieses Gesetzes zu widerhandelt, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung aus. Artikel XIII Alle Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen, die ganz oder teilweise zu irgendeiner Be-timmung dieses Gesetzes oder irgendeines Ge- 30;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 30/1 (ABlKR Dtl. 1945, S. 30/1) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 30/1 (ABlKR Dtl. 1945, S. 30/1)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1945; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1945 (ABlKR Dtl. 1945). Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1945 beginnt mit der Nummer 1 am 29. Oktober 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 2 vom 30. November 1945 auf Seite 35. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1945, Nr. 1-2 v. 28.10.-30.11.1945, S. 1-35).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der vorab erwähnten Tendenz der Kompetenzverschiebungen zugunsten des Polizeiapparates und zugunsten der Vorerhebungen im System der Strafverfolgung. Zusammenfassend läßt sich resümieren: daß den Polizeibehörden der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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