Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1945, Seite 29/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 29/2 (ABlKR Dtl. 1945, S. 29/2); entweder unmittelbar oder mittelbar durch eine ihr als geeignet erscheinende Dienststelle ausüben kann: a) Sie kann alle Maßnahmen ergreifen, die nach ihrer Meinung notwendig oder geeignet sind, sich den Besitz oder die Kontrolle von allen Vermögen, Rechten oder Ansprüchen jeglicher Art zu verschaffen, die kraft dieses Gesetzes auf die Kommission übertragen worden sind. b) Sie kann dieses Vermögen verwalten, überwachen und auch sonst volle Eigentumsgewalt darüber ausüben. Insbesondere kann sie, vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels VI, soweit dies zur Erhaltung des Wertes solchen Vermögens notwendig ist, es verkaufen, liquidieren oder anderweitig darüber verfügen. c) Sie kann eine vollständige Buchführung verlangen und kann die gesamten Handelsbücher, Akten, Verträge, Korrespondenzen, Aufzeichnungen oder alle anderen Unterlagen in Besitz nehmen, die sich auf irgendwelches von diesem Gesetz betroffenes Vermögen beziehen, und kann ihre Vorlage anordnen; sie kann auch das Erscheinen von Zeugen erzwingen und die Erteilung von vollständigen Auskünften mit Bezug auf dieses Vermögen verlangen. d) Sie kann von den unter Artikel II und III dieses Gesetzes fallenden Personen Auskünfte, Beweismaterial und Akten verlangen, die sich auf ganz oder teilweise außerhalb Deutschlands befindliches Vermögen beziehen. Artikel VIII Innerhalb seiner Besatzungszone ist der jeweilige Oberbefehlshaber verantwortlich für die Erfassung und Registrierung des Beweismaterials, das sich auf deutsches Vermögen im Ausland bezieht. Die Kommission kann die Befehlshaber der Besatzungszonen ersuchen, gewisse Untersuchungen anzustellen, entweder selbständig oder in Verbindung mit Untersuchungen, die in anderen Zonen angestellt werden. Außerdem kann die Kommission selbst Untersuchungen gleichzeitig in mehreren Zonen anstellen, in Fällen, in denen das Beweismaterial sich in mehr als einer Zone befindet, unter Wahrung der Befugnisse des Oberbefehlshabers der jeweiligen Zone, in der solche Untersuchungen angestellt werden. Artikel IX Artikel II und III dieses Gesetzes erstrecken sich nicht auf Vermögenswerte, die der Oberhoheit Großbritanniens, der Britischen Dominien, Indiens, der Britischen Kolonien und Besitzungen, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Vereinigten Staaten, Frankreichs und jeder anderen der Vereinten Nationen unterstehen, die vom Kontrollrat bestimmt wird. Artikel X Für die Auslegung dieses Gesetzes gelten die folgenden Definitionen: a) Der Ausdruck „Person“ umfaßt jede natürliche Person oder Gemeinschaft oder jede juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, die unter dem Gesetz fähig 29;
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Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1945; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1945 (ABlKR Dtl. 1945). Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1945 beginnt mit der Nummer 1 am 29. Oktober 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 2 vom 30. November 1945 auf Seite 35. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1945, Nr. 1-2 v. 28.10.-30.11.1945, S. 1-35).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung untergraben oder schwächen wollte. Der Täter braucht nicht den Gesamtumfang der Untergrabung oder Schwächung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung erkannt zu haben.

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