Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1945, Seite 27/1

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 27/1 (ABlKR Dtl. 1945, S. 27/1); e) Wenn eine strafbare Handlung ihrem Wesen nach die Sicherheit der Alliierten Streitkräfte nicht gefährdet, kann der Militärbefehlshaber sie den deutschen Gerichten zur Aburteilung überlassen. Artikel IV Zwecks Durchführung der Umgestaltung des deutschen Gerichtswesens müssen alle früheren Mitglieder der Nazipartei, die sich aktiv für deren Tätigkeit eingesetzt haben, und alle anderen Personen, die an den Strafmethoden des Hitlerregimes direkten Anteil hatten, ihres Amtes als Richter und Staatsanwälte enthoben werden und dürfen nicht zu solchen Ämtern zugelassen werden. Artikel V Es wird dem Ermessen des Militärbefehlshabers überlassen, in Ausführung dieses Gesetzes die Zuständigkeitsabgrenzung der deutschen Gerichte schrittweise mit diesem Gesetz in Einklang zu bringen. Artikel VI Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Die Militärbefehlshaber der Zonen sind mit seiner Durchführung beauftragt. Ausgefertigt in Berlin, den 30. Oktober 1945. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. Koenig, Armeekorps-General, G. Schukow, Marschall der Sowjetunion, Dwight D. Eisenhower, General der Armee, und B.L. Montgomery, Feldmarschall, unterzeichnet.) 9 GESETZ Nr, 5 Übernahme und Erfassung des deutschen Vermögens im Ausland Auf Grund des Beschlusses des Kontrollrats, die Kontrolle allen deutschen Vermögens im Ausland zu übernehmen und solches Vermögen den deutschen Eigentümern zu entziehen, um dadurch den internationalen Frieden und die allgemeine Sicherheit durch die Ausschaltung des deutschen Kriegspotentials zu fördern, und in Übereinstimmung mit den Entscheidungen der Potsdamer Konferenz und den politischen und wirtschaftlichen Grundsätzen, die auf dieses Problem Anwendung finden müssen, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz: Artikel I Es wird eine Kommission für das deutsche Auslandsvermögen (im folgenden als „Kommission" bezeichnet) gebildet, die sich aus den Vertretern der vier Besatzungsmächte in Deutschland zusammensetzt. 27;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 27/1 (ABlKR Dtl. 1945, S. 27/1) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 27/1 (ABlKR Dtl. 1945, S. 27/1)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1945; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1945 (ABlKR Dtl. 1945). Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1945 beginnt mit der Nummer 1 am 29. Oktober 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 2 vom 30. November 1945 auf Seite 35. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1945, Nr. 1-2 v. 28.10.-30.11.1945, S. 1-35).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X