Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1945, Seite 18/1

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 18/1 (ABlKR Dtl. 1945, S. 18/1); die als Werkzeuge der nationalsozialistischen Herrschaft geschaffen wurden, und aller Organisationen, die als Bedrohung der Sicherheit der Alliierten Streitkräfte oder des internationalen Friedens angesehen werden könnten, für das Verbot ihrer Neubildung unter irgendeiner Form, für die Entlassung und Internierung von Nazi-Personal, für die Kontrolle oder Beschlagnahme von Nazi-Eigentum und Fonds, und für die Unterdrückung der Nazi-Ideologie und -Lehren. 40. Die deutschen Behörden und deutsche Staatsangehörige dürfen nicht zulassen, daß irgendwelche Geheimorganisationen bestehen. 41. Die deutschen Behörden müssen alle Anweisungen befolgen, die von den Alliierten Vertretern für die Abschaffung der Nazi-Gesetzgebung und für die Umgestaltung des deutschen Gesetzes und des deutschen Gesetz-, Rechts-, Verwaltungs-, Polizei- und Erziehungswesens, einschließlich der Ersetzung des betreffenden Personals, herausgegeben werden. 42. a) Die deutschen Behörden müssen alle Anweisungen befolgen, die von den Alliierten Vertretern für die Ungültigkeitserklärung der deutschen Gesetzgebung herausgegeben werden, die unterschiedliche Behandlung auf Grund von Rasse, Farbe, Glauben, Sprache oder politischer Meinung mit sich bringt, und für die Abschaffung aller daraus erwachsenden gesetzlichen oder anderweitigen Rechtsunfähigkeiten. b) Die deutschen Behörden müssen alle Anordnungen befolgen, die von den Alliierten Vertretern in bezug auf Eigentum, Guthaben, Rechte, Anrechte und Interessen von Personen herausgegeben werden, die von Gesetzen, welche Rechtsunfähigkeiten auf Grund von Rasse, Farbe, Glauben, Sprache oder politischer Meinung mit sich bringen, betroffen werden. 43. Niemand darf von den deutschen Behörden oder von deutschen Staatsangehörigen verfolgt oder belästigt werden auf Grund von Rasse, Farbe, Glauben, Sprache oder politischer Meinung oder wegen Umgangs oder Sympathien mit den Vereinten Nationen, einschließlich irgendwelcher Handlungen, die darauf ausgehen, die Durchführung der Erklärung oder irgendwelcher darunter erlassenen Proklamationen, Befehle, Verordnungen und Vorschriften zu erleichtern. 44. In allen Verhandlungen vor irgendwelchen deutschen Gerichtshöfen oder Behörden muß den Bestimmungen der Erklärung und aller darunter erlassenen Proklamationen, Befehle, Verordnungen und Vorschriften, die alle damit unvereinbaren Bestimmungen des deutschen Gesetzes außer Kraft setzen, gesetzlich Rechnung getragen werden. ABSCHNITT XII 45. Ohne Beeinträchtigung irgendwelcher besonderer Verpflichtungen, die in den Bestimmungen deir Erklärung oder irgendeiner der darunter erlassenen Proklamationen, Befehle, Verordnungen und Vorschriften enthalten sind, müssen die deutschen Behörden oder alle anderen dazu fähigen Personen alle solche Auskünfte geben oder zu geben veranlassen und alle öffentlichen und privaten Dokumente jeglicher Art, die von den Alliierten Vertretern verlangt werden, ausliefern oder deren Auslieferung veranlassen. 18;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 18/1 (ABlKR Dtl. 1945, S. 18/1) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 18/1 (ABlKR Dtl. 1945, S. 18/1)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1945; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1945 (ABlKR Dtl. 1945). Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1945 beginnt mit der Nummer 1 am 29. Oktober 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 2 vom 30. November 1945 auf Seite 35. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1945, Nr. 1-2 v. 28.10.-30.11.1945, S. 1-35).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit - Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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