Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1945, Seite 16/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 16/2 (ABlKR Dtl. 1945, S. 16/2); 26. a) Handelsschiffe, einschließlich Fischerel-und andere Schiffe der Vereinten Nationen (oder irgendeines anderen Landes, das die diplomatischen Beziehungen mit Deutschland abgebrochen hat), die sich in deutschen Händen befinden, wo immer sie auch sein mögen, müssen den Alliierten Vertretern ausgehändigt werden, gleichgültig, ob das Eigentumsrecht von einem Prisengericht oder anderweitig übertragen worden ist. Alle solche Schiffe müssen den Alliierten Vertretern zwecks der von ihnen angeordneten Weiterverfügung, in gutem und seefestem Zustande, in von ihnen bestimmten Häfen und zu festgesetzten Zeitpunkten, ausgeliefert werden. b) Die deutschen Behörden haben alle von den Alliierten Vertretern angeordneten Schritte zu unternehmen, um die Übertragung des Eigentumsrechtes in bezug auf solche Schiffe zu bewirken oder zur Vollendung zu bringen, gleichgültig, ob das Eigentumsrecht infolge eines Prisengerichtsverfahrens oder anderweitig übertragen worden ist. Sie haben die Aufhebung jeder Beschlagnahme und die Einstellung jedes Verfahrens gegen solche Schiffe in neutralen Häfen zu veranlassen. 27. Die deutschen Behörden haben allen Anordnungen der Alliierten Vertreter zwecks Vernichtung, Abbau, Bergung, Flottmachung oder Hebung von Wracks, gestrandeten, verlassenen oder gesunkenen Schiffen Folge zu leisten, wo immer sich dieselben auch befinden mögen. Mit solchen geborgenen, flottgemachten oder gehobenen Schiffen muß laut Anweisungen der Alliierten Vertreter verfahren werden. 28. Die deutschen Behörden haben alle deutschen Schiffe, Werften und Reparaturwerkstätten, und alle Einrichtungen und Anlagen, die direkt oder indirekt damit in Verbindung stehen oder ihnen dienen, den Alliierten Vertretern zur uneingeschränkten Verfügung auszuhändigen und die nötigen Arbeite- und Fachkräfte zu stellen. Die Anforderungen der Alliierten Vertreter werden in Anweisungen niedergelegt werden, die von Zeit zu Zeit den deutschen Behörden mitgeteilt werden. ABSCHNITT VIII 29. Die deutschen Behörden haben das gesamte deutsche Binnentransportsystem (Straßen, Eisenbahnen, Luft- und Wasserwege) und alle damit zusammenhängenden Materialien, Anlagen und Ausrüstungen, sowie alle Reparatur-, Bau-, Aufrecht-, erhaltungs- und Betriebseinrichtungen, sowie die notwendigen Arbeitskräfte, den Alliierten Vertretern, im Einklang mit den von ihnen zu erteilenden Anweisungen, zur uneingeschränkten Verfügung zu stellen. 30. Die Herstellung in Deutschland und der Besitz, die Unterhaltung oder der Betrieb durch Deutsche von Flugzeugen aller Art, oder irgendwelcher Bestandteile davon, sind verboten. 31. Die Ausübung aller deutschen Rechte in internationalen Transportkörperschaften oder Organisationen und in Beziehung auf die Verwendung von Transport- und Verkehrsleitung in anderen Ländern, sowie die Verwendung in Deutschland von Transportmitteln anderer Länder, muß im Einklang mit den Bestimmungen der Alliierten Vertreter gehanhabt werden. 16;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 16/2 (ABlKR Dtl. 1945, S. 16/2) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 16/2 (ABlKR Dtl. 1945, S. 16/2)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1945; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1945 (ABlKR Dtl. 1945). Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1945 beginnt mit der Nummer 1 am 29. Oktober 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 2 vom 30. November 1945 auf Seite 35. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1945, Nr. 1-2 v. 28.10.-30.11.1945, S. 1-35).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland haben.

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