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Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1945, Seite 12/1

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 12/1 (ABlKR Dtl. 1945, S. 12/1); innerhalb der Länder der Vereinten Nationen, einschließlich Aktien, Effekten, Schuldscheine und anderer Obligationen, aller im Einklang mit den Gesetzen irgendeiner der Vereinten Nationen gegründeten Gesellschaften, zur Verfügung zu stellen, zwecks Auslieferung an die Alliierten Vertreter zu solcher Zeit und an solchem Ort, als sie bestimmen werden. c) Eigentum, Guthaben, Rechte, Anrechte und Interessen innerhalb Deutschlands dürfen nicht aus Deutschland entfernt oder an irgendeine Person, die außerhalb Deutschlands wohnhaft oder geschäftlich tätig ist, ohne Genehmigung der Alliierten Vertreter übertragen oder veräußert werden. d) Nichts in den Unterparagraphen a) und b) oben soll, in bezug auf Eigentum, Guthaben, Rechte, Anrechte und Interessen innerhalb Deutschlands so ausgelegt werden, daß es Verkäufe und Übertragungen an in Deutschland wohnhafte Personen zum Zwecke der Aufrechterhaltung und Weiterführung des täglichen öffentlichen Lebensader Wirtschaft und Verwaltung verhindert, jedoch gemäß den Bestimmungen der Unterparagraphen 19 b) und c) unten und den Bestimmungen der Erklärung oder irgendwelcher hierunter erlassener Proklamationen, Befehle, Verordnungen oder Vorschriften. 15. a) Die deutschen Behörden und alle Personen in Deutschland haben den Alliierten Vertretern in Deutschland alles Gold und Silber auszuhändigen, in Münze oder in Barren, und alles Platin in Barren, das sich in Deutschland befindet, und alle sich außerhalb Deutschlands befindlichen Münzen und Barren, die das Eigentum irgendwelcher der in Unterparagraph 14 a) erwähnten Stellen oder Körperschaften oder irgendeiner in Deutschland wohnhaften oder geschäftlich tätigen Person sind oder für sie innegehalten werden. b) Die deutschen Behörden und alle Personen in Deutschland haben den Alliierten Vertretern alle ausländischen Geldscheine und Münzen, die im Besitz irgendeiner deutschen Behörde sind oder irgendeiner Körperschaft, Vereinigung oder Einzelperson, die in Deutschland wohnhaft oder geschäftlich tätig ist, sowie alle Geldzeichen, die von Deutschland in den von Deutschland früher besetzten Gebieten oder anderswo herausgegeben oder zur Herausgabe vorbereitet wurden, auszuhändigen. 16. a) Alles Eigentum, alle Guthaben, Rechte, Anrechte und Interessen, die in Deutschland für irgendein Land, mit dem irgendeine der Vereinten Nationen in Feindseligkeiten begriffen ist, innegehalten werden oder dessen Eigentum sind, oder die für Staatsangehörige eines solchen Landes oder Personen, die in einem solchen Lande wohnhaft oder geschäftlich tätig sind, innegehalten werden oder deren Eigentum sind, werden unter Kontrolle gestellt und bis zur Herausgabe weiterer Vorschriften in Verwahr genommen. b) Alles Eigentum, alle Guthaben, Rechte, Anrechte und Interessen, die in Deutschland für Privatpersonen, Privatunternehmen und Gesellschaften in solchen Ländern mit Ausnahme von Deutschland und den in Unterparagraph a) oben erwähnten Ländern , die sich zu irgendeiner Zeit seit dem 1. September 1939 mit irgendeiner der Vereinten Nationen im Kriegszustände befunden haben, innegehalten werden oder deren Eigentum sind, werden unter Kontrolle gestellt und bis zur Herausgabe weiterer Vorschriften in Verwahr genommen. Î2;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 12/1 (ABlKR Dtl. 1945, S. 12/1) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 12/1 (ABlKR Dtl. 1945, S. 12/1)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1945; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1945 (ABlKR Dtl. 1945). Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1945 beginnt mit der Nummer 1 am 29. Oktober 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 2 vom 30. November 1945 auf Seite 35. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1945, Nr. 1-2 v. 28.10.-30.11.1945, S. 1-35).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den sind reale Grundlagen für zu treffende Entscheidungen zur weiteren Intensivierung der Arbeit mit den von der Einschätzung der politisch-operativen Lage im eigenen Verantwortungsbereich und den konkreten politisch-operativen Aufgaben haben die Leiter der operativen Diensteinheiten, mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter die objektive Analyse der Wirksamkeit der Arbeit mit und weiterer konkreter politisch-operativer Arbeitsergebnisse bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen. Stets sind die Dugendpolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik Dietz Verlag Berlin Breshnew, Sozialismus ist der Bannerträger des Friedens und des Fortschritts Grußansprache auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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