Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1945, Seite 11/1

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 11/1 (ABlKR Dtl. 1945, S. 11/1); einer Sparte der deutschen Finanz, Landwirtschaft (einschließlich Forstwesens), Produktion, des Bergbaus, der öffentlichen Versorgung, der Industrie, des Handels, des Warenverkehrs und der Wirtschaft im allgemeinen, innerhalb und außerhalb Deutschlands, und über alle damit verwandten und verknüpften Angelegenheiten, einschließlich Leitung oder Verbot von Fabrikation, Herstellung, Konstruktion, Bearbeitung, Gebrauch und Verwendung aller Gebäude, Betriebe, Einrichtungen, öffentlicher und privater Werke, Anlagen, Ausrüstungen, Produkte, Materialien, Lager und Mittel. Einzelheiten über die hiervon betroffenen-Gegenstände nebst den diesbezüglichen Forderungen der Alliierten Vertreter werden den deutschen Behörden von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden. 13. a) Die Fabrikation, Herstellung und Konstruktion und die Beschaffung außerhalb Deutschlands von Kriegsmaterial und anderen für derartige Fabrikation, Herstellung und Konstruktion zur Verwendung kommenden Produkten, wie sie von den Alliierten Vertretern bestimmt werden sollen, und Einfuhr, Ausfuhr und Durchgangsverkehr derselben sind verboten, soweit sie von den Alliierten Vertretern nicht angeordnet werden. b) Die deutschen Behörden haben sofort alle Forschungen, Experimente, Ausarbeitungen und Entwürfe, die sich direkt oder indirekt auf Krieg oder die Herstellung von Kriegsmaterial beziehen, den Alliierten Vertretern zur Verfügung zu stellen, gleichgültig, ob solche in Regierungs- oder Privatbetrieben, Fabriken, Technologischen Instituten oder sonstwo verfolgt oder ausgeführt werden. 14. a) über das Eigentum, die Guthaben, Rechte, Anrechte und Interessen (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) des deutschen Staates, seiner politischen Unterabteilungen, der deutschen Zentralbank, der staatlichen, halbstaatlichen, provinzialen, städtischen oder kommunalen Behörden oder Naziorganisationen und über das Eigentum, die Guthaben, Rechte, Anrechte und Interessen im Ausland aller Personen, die in Deutschland wohnhaft oder geschäftlich tätig sind, darf in keiner Weise ohne die Genehmigung der Alliierten Vertreter disponiert werden, über das Eigentum, die Guthaben, Rechte, Anrechte und Interessen (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) derjenigen privaten Gesellschaften, Körperschaften, Trusts, Kartelle, Firmen, Teilhaberschaften und Vereinigungen, die von den Alliierten Vertretern bestimmt werden, darf in keiner Weise ohne Genehmigung der Alliierten Vertreter disponiert werden. b) Die deutschen Behörden haben volle Auskunft zu geben über das Eigentum, die Guthaben, P echte, Anrechte und Interessen, wie oben in Unterparagraph a) erwähnt, und haben solche Anweisungen, wie sie die Alliierten Vertreter in bezug auf Übertragung und Disponierung geben sollten, zu befolgen. Die deutschen Behörden haben, ohne daß dadurch weitere diesbezügliche Ansprüche beeinträchtigt werden, alle Wertpapiere, Bescheinigungen, Urkunden oder andere Besitzdokumente, die von irgendeiner in Unterparagraph a) oben erwähnten Stellen oder Körperschaften oder irgend-* einer dem deutschen Recht unterstehenden Person innegehalten werden und sich auf Eigentum, Guthaben, Rechte, Anrechte und Interessen beziehen 11;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 11/1 (ABlKR Dtl. 1945, S. 11/1) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Seite 11/1 (ABlKR Dtl. 1945, S. 11/1)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1945; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1945, Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1945 (ABlKR Dtl. 1945). Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1945 beginnt mit der Nummer 1 am 29. Oktober 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 2 vom 30. November 1945 auf Seite 35. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1945, Nr. 1-2 v. 28.10.-30.11.1945, S. 1-35).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung - vom Streit. Der Minister für. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaft-Vollzuges zwischen Verhafteten verschiedener Verwahrräume keine Kontakte hergestellt werden dürfen, gilt gleichermaßen für die Trennung der Verhafteten von Strafgefangenen, Es kann deshalb auch in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von VerdächtigenbefTagungen und Zuführungen zu diesem Zwecke sollten nach Auffassung der Autoren mit der Neufassung der nicht beseitigt, aber erweitert werden.

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