Agentenzentrale SSD 1961, Seite 3

Berlin-Lichtenberg Normannenstraße 22, Agentenzentrale SSD [Staatssicherheitsdienst Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1961, Seite 3 (SSD DDR UfJ BRD 1961, S. 3); V orwort Auch nach dem 13. August 1961 bleibt das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) unter der Führung des Generalobersten Erich Mielke die größte Agentenzentrale auf deutschem Boden. Die Errichtung der Mauer mitten durch Berlin hat dem Staatssicherheitsdienst, wie die volkstümliche Bezeichnung für das Ministerium für Staatssicherheit lautet, manche Schwierigkeit bereitet. Es darf angenommen werden, daß die deutschen Kommunisten unter Walter Ulbrichts Führung selbst eine teilweise Auflösung ihrer Agenten-Netze am 13. August in Kauf genommen haben, um die Abriegelung der 16 Millionen mitteldeutschen Landsleute möglichst vollständig zu gewährleisten. Aus dem Ministerium für Staatssicherheit ist bekanntgeworden, daß Erich Mielke am 14. August im Polit-Büro der SED, dem er nicht angehört, um gewisse Beschränkungen der Absperrung nachgesucht hat, damit einige der Hauptabteilungen des Ministeriums, wie es hieß, „ohne Unterbrechung Weiterarbeiten können". Die Partei hat keine Ausnahmeregelung zugelassen, sondern nach den bereits erwähnten Berichten vom Staatssicherheitsdienst „die Entwicklung einer neuen, den Verhältnissen nach dem 13. August angepaßten, Konzeption verlangt". Daran wird im Ministerium in der Lichtenberger Normannenstraße eifrig gearbeitet. Daß man bereits zu Ergebnissen gekommen ist, beweisen einige Agentenfälle der letzten Wochen. Die Umstellung der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit und der übrigen von Ost-Berlin aus arbeitenden Nachrichtendienste ist Anlaß, eine zweite Ausgabe dieser Schrift mit neuem Inhalt vorzulegen; denn der Staatssicherheitsdienst bleibt auch nach dem 13. August eine Gefahr. Sein Ziel ist die Sicherheit der Bundesrepublik zu untergraben, das Vertrauensverhältnis zu den westlichen Verbündeten zu stören und auf Wunsch der sowjetischen Partei- und Staatsführung zur Unterstützung politischer Aktionen Unruhe und Unsicherheit zu erzeugen. Wir verzichten bewußt auf die Darstellung der Überwachungstätigkeit des Staatssicherheitsdienstes in der sogenannten DDR, weil sie nicht in den Zusammenhang unserer Untersuchung gehört. Sie ist organisatorisch von den Aufgaben der Spionage, Zersetzung, Sabotage und Propaganda getrennt. Der Staatssicherheitsdienst unter der Führung Erich Mielkes war und ist ein Symbol des Stalinismus im Herrschaftsbereich Ulbrichts. Noch heute kann der Vorsitzende des Staatsrates und Erste Sekretär der SED ohne Einschaltung von Regierungs-Instanzen und selbstverständlich ohne jede parlamentarische Kontrolle den Staatssicherheitsdienst für sich, seine politische oder persönliche Zielsetzung tätig werden lassen. Erich Mielke, das wird in einem besonderen Kapitel dargestellt, ist Ulbricht nicht nur zu Dank verpflichtet, er ist im Grunde aus dem gleichen Holz geschnitzt wie dieser. Die Spionagetätigkeit und die Zersetzungsarbeit in der Bundesrepublik zeigen das Gesicht dieser Zwillinge des kommunistischen Terrors auf deutschem Boden. Mit der neuen Arbeit über den Staatssicherheitsdienst verbinden Verfasser und Herausgeber Wunsch und Hoffnung, daß auch in Zukunft überall in der Bundesrepublik und in West-Berlin die Bereitschaft zur Abwehr kommunistischer Agenten nicht erlahmen möge, weil sich die Illusion, diesseits der Schand-mauer in Sicherheit zu leben, ausgebreitet hat. Schutz des Bürgers und Schutz der Verfassung bleiben eine Aufgabe, die jedem gestellt ist. Berlin, im Dezember 1961;
Berlin-Lichtenberg Normannenstraße 22, Agentenzentrale SSD [Staatssicherheitsdienst Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1961, Seite 3 (SSD DDR UfJ BRD 1961, S. 3) Berlin-Lichtenberg Normannenstraße 22, Agentenzentrale SSD [Staatssicherheitsdienst Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1961, Seite 3 (SSD DDR UfJ BRD 1961, S. 3)

Dokumentation: Berlin-Lichtenberg Normannenstraße 22, Agentenzentrale SSD [Staatssicherheitsdienst Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1961, Sonderausgabe für das Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG), Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1961 (SSD DDR UfJ BRD 1961, S. 1-48).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft und ihre strikte Einhaltung wird jedoch diese Möglichkeit auf das unvermeidliche Minimum reduziert. Dabei muß aber immer beachtet werden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind.

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