Die wachsende Rolle des subjektiven Faktors bei der Entwicklung von stabilen Leistungsmotivationen zur Realisierung aller Aufgabenstellungen des politisch-operativen Sicherungs- und Kontrolldienstes im Untersuchungshaftvollzug des MfS 1985, Blatt 51

Abschlußarbeit im postgradualen Studium Major Bernd Mostowy (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-1244/85, Potsdam 1985, Blatt 51 (Abschl.-Arb.-Postgrad.-Stud. MfS DDR JHS VVS o001-1244/85 1985, Bl. 51); Blatt 51 Quellenverzoichnis WS J1IS oOO-U :VS5 f u 4 ü ;■) 1 vgl, Dialektik dos Sozialismus Autorenkollektiv unter Leitung von A. Kosing Berlin 1 9 8 1 , S . 248 f. 2 Thesen des ZK der SED zum Karl-Mar x-JaFr 1983 Berlin, 1982, S. 4 Por s chungse rge bni s s e Ra ta-izie inz/S t ein/Conrad WS oO01 MfS JIIS-Nr. 2/8 'S. 8 Marx/Engels Die heilige Familhie Werke, Band 2, Berlin 1959 S. 98 5 Marx/Engels Ludwig Feuer hach und der Ausgang der klassi sehen deutschen Philosophie Werke, Band 21, Berlin 1962, S. 298 6 Programm der SED Berlin 1976, S. 24 7 Angebracht im Empfangsraum von W.I. Lenin 8 Marx Grundrisse der Kritik der Politischen Ökonomie Berlin 1974, S. 366 9 vgl. Rataizick/Ileinz/Stein/Conrad. a.a.0. S. 3S0 [Kopie BSiü j AR 8;
Abschlußarbeit im postgradualen Studium Major Bernd Mostowy (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-1244/85, Potsdam 1985, Blatt 51 (Abschl.-Arb.-Postgrad.-Stud. MfS DDR JHS VVS o001-1244/85 1985, Bl. 51) Abschlußarbeit im postgradualen Studium Major Bernd Mostowy (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-1244/85, Potsdam 1985, Blatt 51 (Abschl.-Arb.-Postgrad.-Stud. MfS DDR JHS VVS o001-1244/85 1985, Bl. 51)

Dokumentation: Die wachsende Rolle des subjektiven Faktors bei der Entwicklung von stabilen Leistungsmotivationen zur Realisierung aller Aufgabenstellungen des politisch-operativen Sicherungs- und Kontrolldienstes im Untersuchungshaftvollzug des MfS, Abschlußarbeit im postgradualen Studium Major Bernd Mostowy (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-1244/85, Potsdam 1985 (Abschl.-Arb.-Postgrad.-Stud. MfS DDR JHS VVS o001-1244/85 1985, Bl. 1-60).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführung der Aussagebereitschaft ist nich zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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