Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 94

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 94 (Abschl. EV DDR 1978, S. 94); läufigen Einstellung erkennen lassen. Denn erst dann, wenn die Entscheidungsvorbereitung allen rechtlichen und kriminalistischen Anforderungen entspricht, wird die nachfolgende Einleitung richtiger Maßnahmen zur Überwachung der Sache und zur ordnungsgemäßen Fortsetzung des Verfahrens möglich sein. 5.2.1.1. Die Abwesenheit des Beschuldigten als Voraussetzung zur vorläufigen Einstellung52 Eine der Alternativen des § 143 Ziff. 2 StPO ist die Abwesenheit des Beschuldigten. Daß auch unter diesen Bedingungen die Aufklärung der Straftat notwendig und weitestgehend möglich ist, wurde bereits im Abschnitt 5.2. erklärt. Bedeutsam für die restlose Aufklärung der Straftat ist hier allerdings der Umstand, daß der Aufenthaltsort des Beschuldigten unbekannt ist; der Aufenthaltsort des Beschuldigten zwar bekannt ist, er jedoch zur Zeit nicht erreichbar ist oder der Beschuldigte nur unter erheblichen Schwierigkeiten erreicht werden kann. Daraus folgt, daß das Untersuchungsorgan verpflichtet ist, alle spezifischen kriminalistischen Mittel und Methoden einzusetzen, um die unverzügliche Durchführung des Verfahrens zu sichern, das heißt, den Beschuldigten aufzufinden. Der Aufenthaltsort des Beschuldigten ist unbekannt In der Regel handelt es sich in solchen Fällen um Beschuldigte, die versuchen, nach der Tat unbekannt zu bleiben und sich der Verantwortung zu entziehen. Sie versuchen sich zu verbergen, wechseln häufig den Aufenthaltsort innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik oder versuchen sogar, die Deutsche Demokratische Republik zu verlassen. Diesem Bestreben bestimmter Rechtsbrecher steht allgemein entgegen, daß sich immer weniger Menschen finden, auf deren Hilfe sie dabei rechnen können. Allerdings begehen diese Täter oft weitere Straftaten, um Personalausweise und andere Ausweise anderer Bürger zu erhalten, mit denen sie sich dann bei Kontrollen zu legitimieren suchen. Aber auch sonst gelingt es solchen Beschuldigten noch zuweilen, für längere Zeit unauffindbar zu bleiben. Die Möglichkeit, das Staatsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik auf ungesetzlichem Wege zu verlassen, ist durch den zuverlässigen Schutz der Staatsgrenze wesentlich erschwert, jedoch nicht gänzlich auszuschließen. Das heißt, daß bei Abwesenheit des Täters stets auch die Version eines ungesetzlichen Grenzübertritts (§ 213 StGB) zu prüfen ist. Unabhängig davon sind besonders in den Fällen, in denen der 94;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit bestimmte Personen zwingend zu solchen Reaktionen zu veranlassen, die die Lösung operativer Aufgaben ermöglichen oder dafür günstige Voraussetzungen schaffen.

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