Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 90

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 90 (Abschl. EV DDR 1978, S. 90); Beschuldigte sich bewußt seiner Verantwortung zu entziehen sucht oder ob er krank ist. Eine Fahndung setzt eine wesentlich höhere Intensität der volkspolizeilichen Arbeit voraus als lediglich die Überwachung des Krankheitszustands eines Beschuldigten. Hinsichtlich des Umfangs der durchzuführenden Ermittlungen vor der vorläufigen Einstellung ist es unter Berücksichtigung des jeweiligen Sachverhalts in der Regel immer möglich, die Persönlichkeit des Täters, seinen Bewußtseinsstand und sein bisheriges gesellschaftliches Verhalten aufzuklären. Im begrenzten Umfang ist es auch möglich, seine Beweggründe sowie die Art und das Ausmaß seiner Schuld festzustellen. Im Interesse einer unverzüglichen allseitigen Aufklärung müssen aber auch alle entlastenden Beweise schnellstens ermittelt werden. Wollte man damit warten, bis der Beschuldigte vernommen werden kann, können viele Daten unerreichbar geworden sein, Beweise verlorengehen oder die Zeugen Teile ihrer Wahrnehmungen vergessen haben. Der Umfang der Ermittlungen ist folglich nur dann begrenzt, wenn die weitere Untersuchung unbedingt vom Beschuldigten abhängig ist. Ansonsten können die gesetzlichen Forderungen aus § 101 StPO in der Regel fast vollständig erfüllt werden. Nur die gebührende Beachtung dieser allgemeinen Grundsätze gewährleistet, daß dann, wenn ein vorläufig eingestelltes Verfahren weitergeführt wird, die restlose Aufklärung möglich ist. Versäumnisse jeder Art bei der Untersuchung können in der Folge zur Einstellung nach § 141 StPO zwingen, obgleich bei sorgfältiger Arbeit eine Aufklärung der Straftat möglich gewesen wäre. In einem Ermittlungsverfahren unterließ z. B. ein Untersuchungsführer, weitere vom Geschädigten genannte Zeugen, die den Täter vor und bei der Begehung der Straftat ebenfalls gesehen hatten, zu vernehmen. Der Beschuldigte war insgesamt 18 Monate flüchtig. Bei seiner nach der Festnahme durchgeführten Vernehmung stritt er die Straftat energisch ab. Dem Untersuchungsorgan stand aber jetzt lediglich die Aussage des Geschädigten zur Verfügung, weil die Zeugen alle aussagten, nach dieser langen Zeit nicht mehr mit Sicherheit den Täter wiedererkennen zu können. Da auch anhand anderer Beweise der Beschuldigte nicht der Straftat überführt werden konnte, mußte dem Staatsanwalt die Einstellung gemäß § 148 Abs. 1 StPO vorgeschlagen werden. In der Regel steht der Einbeziehung des Kollektivs, in dem der Beschuldigte vor seiner Abwesenheit oder Erkrankung lebte und arbeitete, in die Aufklärung nichts entgegen. Vorrangig geht es hier um notwendige Daten zur Einschätzung seiner Persönlichkeit und vor allem um die Einleitung notwendiger Schritte zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen der Straftat. Das Arbeitskollektiv kann das Untersuchungsorgan unter Umständen auch bei der Suche 90;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit dessen Stellvertreter, in den des Leiters der dessen Stellvertreter, vorhanden ist und durch telefonische Rücksprache die Bestätigung des Unterzeichnenden erfolgt . Diese mehrfache Absicherung der Entlassungen hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der ausstellenden Diensteinheit geöffnet werden. Der Vordruck ist von der ausstellenden Diensteinheit zu versiegeln. Jeder festgestellte Siegelbruch ist sofort dieser Diensteinheit mitzuteilen.

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