Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 78

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 78 (Abschl. EV DDR 1978, S. 78); 5. Die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch das Untersuchungsorgan Bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 141 StPO geht das Untersuchungsorgan von gewissenhaft getroffenen Feststellungen aus, die zur Verneinung des Tatverdachts oder des Vorlie-gens der gesetzlichen Strafverfolgungsvoraussetzungen zwingen. Der umfassend festgestellte Sachverhalt und seine rechtliche Würdigung lassen jede gegenwärtige oder zukünftige Weiterführung der Strafverfolgung als ausgeschlossen erscheinen. Eine ausnahmsweise Aufhebung dieser grundsätzlich endgültigen Verfahrenseinstellung beruht immer darauf, daß später irgendein Mangel der früheren Ermittlungsergebnisse oder ein Fehler in ihrer rechtlichen Würdigung erkannt wurde. Aber diese seltene Entscheidung beseitigt nicht den grundsätzlich endgültigen Charakter der Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 141 StPO. Anderen Wesens ist die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 143 StPO. Sie erfolgt auf der Grundlage, daß die bisherigen Ermittlungsergebnisse weder zum Wegfall des Tatverdachts noch der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung geführt haben, jedoch der Täter (weil er z. Z. unbekannt oder abwesend oder geisteskrank oder sonst schwer erkrankt ist) für die Fortsetzung des Strafverfahrens nicht zur Verfügung steht. In der Erwartung, daß die augenblicklich unüberwindbaren Hemmnisse später nicht mehr vorliegen, wird das Ermittlungsverfahren vorläufig eingestellt. Die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens stellt nur eine (durch das Vorliegen der in § 143 Ziff. 1 und 2 StPO genannten Umstände) zwangsläufig gebotene vorübergehende Unterbrechung der Strafverfolgung dar. Ist der Täter nicht ermittelt worden, so muß der Strafverfolgungspflicht dadurch entsprochen werden, daß die vorläufige Einstellung bis zum Verjährungszeitpunkt der Straftat die Veranlassung zu regelmäßig erfolgenden Kontrollen bildet, ob inzwischen die Möglichkeit zur Fortsetzung des Strafverfahrens eingetreten ist. Bezüglich des Einstellungsgrundes gemäß § 143 Ziff. 2 StPO müssen berechtigte Aussichten bestehen, daß der Beschuldigte wieder genesen bzw. sein Aufenthalt bekannt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Untersuchung erst unterbrochen werden darf, wenn alle in dieser Verfahrenslage objektiv möglichen Er- 78;
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Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland Straftaten begingen. Davon unterhielten Verbindungen zu feindlichen Organisationen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten erneut im Jahre die Delikte des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise des schrittweisen Vorgehens, über die notwendigen Realisierungsetappen und deren terminliche Festlegung sowie über die konkreten Verantwortlichkeiten, soweit mehrere Mitarbeiter an der Lösung dieses Auftrages beteiligt sind.

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