Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 72

Der Abschluss des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 72 (Abschl. EV DDR 1978, S. 72); ?Vertrages Schadensersatzansprueche des geschaedigten Buergers oder Betriebs uebergegangen sind. Die Uebergabe ist dem Anzeigenden, dem Geschaedigten und dem Beschuldigten mitzuteilen (? 59 Abs. 1 StPO). Das kann schriftlich oder muendlich erforderlichenfalls auch fernmuendlich geschehen. Auch eine persoenliche Aussprache zu diesem Zweck ist nicht ausgeschlossen. Eine Begruendung fuer die Uebergabe braucht in der Mitteilung nicht gegeben zu werden. Gruende koennen dargelegt werden, wenn sich das als zweckmaessig erweist. Die Mitteilung ist aktenkundig zu machen. 4.2. Die Anforderungen an die Uebergabeentscheidung Einzige Voraussetzung und gesetzlich vorgeschriebene Grundlage des gesellschaftlichen Gerichts fuer die Vorbereitung und Durchfuehrung von Beratungen und Entscheidungen ueberVergehen ist die Uebergabeentscheidung der dazu befugten staatlichen Organe (Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht). Die Neufassung des ? 59 Abs. 2 StPO vom 19. Dezember 1974 fordert (anstelle der bisherigen ?umfassenden?) eine zusammenfassende Darstellung des Sachverhalts. Durch den veraenderten Gesetzeswortlaut wird die Notwendigkeit einer rationellen Verfahrensweise betont. Tatsaechliche Feststellungen, die das gesellschaftliche Gericht fuer seine Beratung und Entscheidung nicht benoetigt, sollen unterbleiben und dadurch das Ermittlungsverfahren beschleunigt werden. Um die Konflikt- oder Schiedskommission wirksam anleiten zu koennen, muss die Uebergabeentscheidung bei gleichzeitiger Konzentration auf das Wesentliche inhaltlich aussagekraeftig sowie sprachlich klar und verstaendlich sein. Die Uebergabeentscheidung soll frei von ueberfluessigen Einzelheiten bei der Schilderung des Tatgeschehens, der Taeterpersoenlichkeit usw. sein. Sie soll uebersichtlich gegliedert, praegnant und straff sein. Die Uebergabeentscheidung sollte zuerst das uebergebende Untersuchungsorgan, Aktenzeichen, Ort, Datum, die Kennzeichnung als Uebergabeentscheidung, die Personalien des Beschuldigten, die Bezeichnung der Straftat mit Benennung des verletzten Strafgesetzes, das zustaendige gesellschaftliche Gericht ausweisen. Von der gegebenen Sachlage haengt es ab, wie das Untersuchungs- 72;
Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 72 (Abschl. EV DDR 1978, S. 72) Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 72 (Abschl. EV DDR 1978, S. 72)

Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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