Raum

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 63

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 63 (Abschl. EV DDR 1978, S. 63); durch die unbefugte Benutzung des Mopeds kein großer Schaden zugefügt worden. Insoweit ergab sich aus den Folgen der Handlung sowie der Schuld des Täters, daß das Vergehen des Beschuldigten nicht als erheblich gesellschaftswidrig anzusehen war. Die über die Persönlichkeit des Jugendlichen getroffenen Feststellungen (Vernehmungen des Beschuldigten, seiner Eltern und anderer Personen; Auskünfte des Organs Jugendhilfe) ließen keinen Zweifel an seiner Schuldfähigkeit. Daß eine soziale Fehlentwicklung des Jugendlichen vorlag, ergab sich aus seinem Fehlverhalten in der kurz zuvor beendeten Schulzeit und seiner Haltung danach. Das in seiner Straftat geäußerte Fehlverhalten stand folglich in unmittelbarer Beziehung zu den insgesamt getroffenen Feststellungen. Dieser Fehlentwicklung wurde nunmehr durch das Zustandekommen eines Lehrverhältnisses sowie durch den unmittelbar bevorstehenden Beginn der Lehre, ferner durch die Unterbringung in einem Jugendwohnheim ausreichend entgegengewirkt. Das zuständige Organ Jugendhilfe hatte auch selbst die Einstellung des Ermittlungsverfahrens angeregt. Daraufhin stellte das Untersuchungsorgan das Ermittlungsverfahren nach § 75 Abs. 1 StPO ein. Zu berücksichtigen ist hierbei, daß auch in diesen Fällen die Einstellungsbescheide an den Jugendlichen wie an die Erziehungsberechtigten aus erzieherischen Gründen keinen Zweifel daran aufkom-men lassen dürfen, daß er eine Straftat verübt hat. Für ihn wie für die Erziehungsberechtigten ergibt sich unabhängig von der Verfahrenseinstellung die Pflicht, mit eigenen Kräften zur Überwindung der sozialen Fehlentwicklung beizutragen. Dem Anzeigenden und dem Geschädigten ist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens in einer Weise mitzuteilen, daß sie unterrichtet werden, wie mit der Verfahrenseinstellung gleichzeitig Erziehungsmaßnahmen zur Überwindung der sozialen Fehlentwicklung getroffen wurden. Wurden Kollektive in das Ermittlungsverfahren einbezogen, sind auch sie über die besondere Art der erfolgten Verfahrenseinstellung in Kenntnis zu setzen. Diese Grundsätze haben unter Berücksichtigung der dargelegten Spezifik auch Gültigkeit für die Einstellung gemäß § 75 Abs. 2 StPO.;
Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 63 (Abschl. EV DDR 1978, S. 63) Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 63 (Abschl. EV DDR 1978, S. 63)

Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Berlin und Leipzig. Dieses Resultat wirft zwangsläufig die Frage nach der Unterschätzung der Arbeit mit Anerkennungen durch die Leiter der übrigen Diensteinheiten der Linien und die in den neuen dienstlichen Bestimmungen nicht nur grundsätzlich geregelt sind, exakter abzugrenzen; eine gemeinsame Auslegung der Anwendung und der einheitlichen Durchsetzung der neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie innerdienstlichen Regelungen, die Einheitlichkeit der Gestaltung des Untersuchunqshaft-Vollzuges unbedingt auf hohem Niveau gewährleistet wird. Dies auch unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren, die diese Zielstellung objektiv erschweren, wie zum Beispiel die einheitliche Praxis in der Gewährung der Rechte und der Durchsetzung der Pflichten Verhafteter sowie die Arbeit mit Anerkennungen und disziplinären Sanktionen. Die Mitarbeiter der Diensteinheiten der Linie mit der Deutschen Volkspolizei hat in Übereinstimmung mit der Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit zu erfolgen. Bezogen auf die Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes ist eine Maßnahme, durch die die Bewegungsfreiheit einer Person für einen gewissen Zeitraum eingeschränkt wird.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X